Von einem Tag auf den anderen sollen Sie Ihre Mutter aus dem Bett in den Rollstuhl bringen, ohne dass einer von Ihnen stürzt. Niemand hat es Ihnen gezeigt, und im Krankenhaus ging alles sehr schnell. Genau für diese Lücke gibt es Pflegekurse für Angehörige: kostenlose Schulungen, zu denen die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet sind. Viele Familien wissen davon nichts – dabei ist es eines der wenigen Angebote, das ohne Antragsverfahren und ohne Pflegegrad-Diskussion zugänglich ist.
Was das Gesetz garantiert
Die Grundlage steht in § 45 SGB XI. Die Pflegekassen haben danach für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen. Das Gesetz nennt dafür vier Ziele: soziales Engagement im Bereich der Pflege fördern und stärken, Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern, pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen mindern und ihrer Entstehung vorbeugen.
Das ist kein Kann, sondern eine Pflicht der Kassen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln – es geht also um Handgriffe und Wissen, nicht nur um Information. Wie die Kasse das organisiert, bleibt ihr überlassen: Sie kann die Kurse selbst durchführen, sich mit anderen Pflegekassen zusammentun oder geeignete Einrichtungen damit beauftragen (§ 45 Absatz 2 SGB XI). Über Inhalte und einheitliche Durchführung können die Landesverbände der Pflegekassen Rahmenvereinbarungen schließen (§ 45 Absatz 3 SGB XI).
Wer teilnehmen darf
Der Kreis ist bewusst weit gefasst. Teilnehmen können Angehörige und sonstige Personen, die sich für eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit interessieren. Damit sind ausdrücklich auch Nachbarn, Freunde oder Bekannte gemeint, die regelmäßig mit anpacken – und Menschen, die sich auf eine Pflegesituation erst vorbereiten wollen.
Einen Pflegegrad nennt das Gesetz an dieser Stelle nicht als Voraussetzung. Wenn die Begutachtung also noch läuft oder der Antrag gerade erst gestellt ist, hindert Sie das nicht an der Teilnahme. Wie die Begutachtung abläuft und wie Sie sich darauf vorbereiten, steht in unserem Beitrag Pflegebegutachtung vorbereiten.
Diese drei Formate gibt es
Gruppenkurs vor Ort
Der klassische Kurs läuft über mehrere Termine in Räumen der Pflegekasse, eines Wohlfahrtsverbands oder einer Pflegeschule. Der große Vorteil liegt weniger im Lehrplan als im Austausch: Sie sitzen mit Menschen zusammen, die dieselben Nächte hinter sich haben. Für viele Angehörige ist das der erste Ort, an dem sie über Erschöpfung sprechen, ohne sich rechtfertigen zu müssen.
Individuelle Schulung zu Hause
Das ist die stärkste und am seltensten genutzte Variante. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt. Eine Pflegefachkraft kommt dann zu Ihnen und zeigt die Handgriffe an Ihrem Bett, in Ihrem Bad, mit Ihren Hilfsmitteln – und sieht dabei Dinge, die in keinem Kursraum auffallen: die zu weiche Matratze, die fehlende Haltestange, den zu niedrigen Stuhl.
Fragen Sie diese Form ausdrücklich nach. Viele Kassen bieten sie an, weisen aber von sich aus nur auf den Gruppenkurs hin. Was sich in der Wohnung sonst noch verbessern lässt und welche Zuschüsse es dafür gibt, lesen Sie unter Wohnraumanpassung in der Pflege.
Digitaler Pflegekurs
Die Pflegekassen sollen zusätzlich digitale Pflegekurse anbieten; die Durchführung vor Ort bleibt daneben bestehen. Online-Kurse passen gut, wenn Sie berufstätig sind oder die pflegebedürftige Person nicht allein lassen können. Praktische Handgriffe lassen sich am Bildschirm allerdings nur begrenzt einüben – ideal ist die Kombination aus digitalem Grundlagenteil und einer Schulung zu Hause.
Was in einem Pflegekurs behandelt wird
Die Inhalte legen die Kassen beziehungsweise die beauftragten Einrichtungen fest, deshalb unterscheiden sich die Programme. In der Praxis decken die Kurse meist diese Bereiche ab:
- Bewegen und Lagern – Umsetzen vom Bett in den Stuhl, Drehen, Aufstehen helfen, ohne den eigenen Rücken zu ruinieren
- Körperpflege – Waschen im Bett, Zahn- und Mundpflege, Hautpflege, Vorbeugen von Druckstellen
- Essen und Trinken – Unterstützung bei den Mahlzeiten, Umgang mit Appetitlosigkeit und Schluckproblemen
- Umgang mit Demenz – Kommunikation, Tagesstruktur, Reaktion auf Unruhe und Misstrauen
- Hilfsmittel – was es gibt, wie es richtig eingesetzt wird und wer es bezahlt
- Leistungen und Recht – Pflegegrade, Ansprüche gegenüber der Pflegekasse, Dokumentation
- Selbstfürsorge – eigene Grenzen erkennen, Entlastung organisieren
Wo die Zuständigkeit der Angehörigen endet, ist dabei ein wiederkehrendes Thema. Medikamente stellen und geben, Injektionen und Wundversorgung zählen zur Behandlungspflege und werden ärztlich verordnet – den Unterschied erklärt unser Beitrag zu Grundpflege und Behandlungspflege. Was Sie im Kurs lernen, hilft Ihnen außerdem beim Führen eines Pflegetagebuchs, das bei der Begutachtung eine große Rolle spielt.
So melden Sie sich an
- Pflegekasse anrufen. Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, angesiedelt bei deren Krankenkasse. Fragen Sie nach dem „Pflegekurs nach § 45 SGB XI“.
- Format benennen. Sagen Sie gleich, ob Sie einen Gruppenkurs, eine Schulung zu Hause oder ein Online-Angebot möchten – sonst bekommen Sie den Standardvorschlag.
- Termin und Ort klären. Wird die Schulung zu Hause durchgeführt, muss die pflegebedürftige Person einverstanden sein.
- Betreuung organisieren. Für die Zeit des Gruppenkurses können Sie stundenweise Betreuung über den Entlastungsbetrag finanzieren – siehe Entlastungsbetrag einfach erklärt.
- Nachfragen, wenn nichts kommt. Die Kassen sind zur Durchführung verpflichtet. Bleibt eine Antwort aus, wenden Sie sich an den Pflegestützpunkt vor Ort.
Allgemeine Auskünfte zur Pflegeversicherung gibt das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter 030 340 60 66-02 (Mo–Mi 8–16, Do 8–18, Fr 8–12 Uhr). Das Pflegetelefon erreichen Sie unter 030 20 17 91 31 (Mo–Do 9–18 Uhr); es berät, ist aber kein Krisendienst.
Pflegekurs, Pflegeberatung und Beratungseinsatz – der Unterschied
Die drei Angebote werden häufig verwechselt, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke:
- Pflegekurs (§ 45 SGB XI): Schulung für Angehörige und Ehrenamtliche. Vermittelt Können, nicht Ansprüche. Unentgeltlich, freiwillig.
- Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): individuelle Beratung zu Leistungen und Versorgung, für alle Leistungsbezieher ab Pflegegrad 1 und schon ab Antragstellung. Angehörige können sie nur mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person in Anspruch nehmen.
- Beratungseinsatz (§ 37 Absatz 3 SGB XI): in den Pflegegraden 2 bis 5 bei Bezug von Pflegegeld halbjährlich Pflicht. Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause und prüft die Versorgung. Einzelheiten unter Beratungseinsatz nach § 37.3.
Sinnvoll ist die Reihenfolge: erst Pflegeberatung für den Überblick über Ansprüche, dann Pflegekurs für die Praxis. Wer nebenher berufstätig ist, findet die rechtlichen Möglichkeiten in unserem Beitrag Pflege und Beruf vereinbaren. Dass die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentenbeiträge für Pflegepersonen zahlt, erklärt der Beitrag zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige.
Wenn Wissen allein nicht mehr reicht
Ein Pflegekurs macht vieles leichter, aber er verlängert nicht den Tag. Wenn Sie nachts wach liegen, Termine vergessen, gereizt reagieren oder sich von Freunden zurückgezogen haben, sind das Warnzeichen einer Überlastung – nicht persönliches Versagen. Unser Beitrag zur Überlastung pflegender Angehöriger beschreibt die Signale und die Wege heraus.
Bei anhaltender Niedergeschlagenheit sprechen Sie bitte mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Außerhalb der Sprechzeiten hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117, im Notfall die 112. In seelischen Krisen ist die TelefonSeelsorge rund um die Uhr und kostenfrei erreichbar: 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.
Für die praktische Entlastung im Alltag gibt es mehrere Bausteine: stundenweise hauswirtschaftliche Hilfe, wie sie unser Beitrag zur Haushaltshilfe im Alter beschreibt, gemeinschaftliche Wohnformen wie die Pflege-WG oder eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Eine Betreuungskraft lebt dabei im Haushalt und arbeitet etwa 40 Stunden pro Woche: Sie führt den Haushalt, kocht, begleitet und ist ansprechbar. Grundpflege übernimmt sie je nach Ausbildung; Medikamente stellen oder geben, Insulin spritzen und Wunden versorgen bleibt Aufgabe eines Pflegedienstes.
Häufige Fragen zu Pflegekursen für Angehörige
Was kostet ein Pflegekurs?
Nichts. § 45 Absatz 1 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen, die Schulungskurse unentgeltlich durchzuführen. Es gibt weder Kursgebühr noch Zuzahlung.
Brauche ich einen Pflegegrad, um teilnehmen zu können?
Das Gesetz nennt keinen Pflegegrad als Voraussetzung. Der Anspruch knüpft an die Person an, die pflegt oder pflegen möchte, nicht an die Einstufung der pflegebedürftigen Person. Fragen Sie im Zweifel direkt bei der Pflegekasse nach.
Kann die Schulung bei uns zu Hause stattfinden?
Ja. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung in der häuslichen Umgebung statt. Sie müssen dieses Format allerdings meist selbst ansprechen.
Bei welcher Kasse melde ich mich an, wenn ich anders versichert bin als mein Vater?
Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie als Angehörige oder Angehöriger können dort teilnehmen, auch wenn Sie selbst bei einer anderen Kasse versichert sind.
Ersetzt der Pflegekurs den verpflichtenden Beratungseinsatz?
Nein. Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist bei Bezug von Pflegegeld in den Pflegegraden 2 bis 5 halbjährlich vorgeschrieben und muss gesondert abgerufen werden. Ein besuchter Pflegekurs entbindet nicht davon.
Ein Pflegekurs kostet Sie einen Nachmittag und nimmt Ihnen in den Wochen danach viel Unsicherheit. Wenn sich dabei zeigt, dass die Pflege auf Dauer mehr Präsenz braucht, als Ihre Familie leisten kann, erhalten Sie über unseren Fragebogen kostenlose Vorschläge für eine passende Betreuungskraft.