Unterstützung im Alltag & Haushalt

24 Stunden Pflege: Mit diesen Kosten können Sie rechnen

Eine 24-Stunden-Betreuung ist mit Kosten verbunden. Die Pflegeversicherung bietet jedoch mit ihren Leistungen die Möglichkeit, diese Kosten mit etwaigen Voraussetzungen zu minimieren, um die pflegebedürftige Person finanziell zu unterstützen. Es gibt unterschiedliche Formen von Zuschüssen und Förderung, über die Sie sich hier einen Überblick verschaffen können. Selbstverständlich beraten wir Sie gern zu Fragen rund um dieses Thema.

Was kostet 24 Stunden Pflege?

Die 24-Stunden-Betreuung kostet Geld, ist aber oft günstiger als ein Pflegeheim. Während ein Heimplatz monatlich zwischen 3.000 und 5.000 Euro kosten kann, können Sie eine häusliche Betreuung bereits ab 2.300€/Monat erhalten. Der Eigenanteil (also die tatsächliche Belastung) kann durch Zuschüsse und Förderungen nochmals deutlich reduziert werden.

Es gibt verschiedene Zuschüsse und Förderungen, über die Sie sich hier informieren können. So können Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben und gleichzeitig eine kostengünstigere Betreuungslösung erhalten.

Zuschüsse & Förderungen bei 24 Stunden Pflege

Verhinderungspflege

Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Allerdings nur, wenn sie seit mindestens sechs Monaten von einem Angehörigen zu Hause gepflegt werden und dieser vorübergehend verhindert ist.

Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen beziehungsweise 42 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden. Pflegende Angehörige können sich sowohl durch andere private Pflegepersonen wie Freunde, Kinder, Enkel oder Ehepartner, aber auch durch professionelles Pflegepersonal (24-Stunden-Betreuung) oder Pflegedienste vertreten lassen. Die Vertretungsperson kann alle Leistungen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Unterstützung übernehmen. Die Vertretung kann entweder am Stück, oder aber in Teilabschnitten, zum Beispiel wochen- oder auch nur stundenweise in Anspruch genommen werden. Dafür stellt die Pflegekasse maximal 1.685 Euro pro Kalenderjahr oder 140 Euro im Monat zur Verfügung.

Die medizinische Behandlungspflege ist von der Verhinderungspflege ausgenommen. Ihre Verhinderungspflege können Sie jederzeit beantragen, auch im Nachhinein. Belege und Nachweise sind auf jeden Fall aufzuheben

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege dient – wie auch die Verhinderungspflege – ebenfalls zur Entlastung für pflegende Angehörige und ermöglicht eine Auszeit von zuhause. Unter der Kurzzeitpflege versteht sich eine vollstationäre Heimunterbringung, die von Vornherein zeitlich auf 28 Tage begrenzt ist. Die Pflegeversicherung leistet hier einen festen Beitrag von 1.854 Euro pro Kalenderjahr, unabhängig von der Pflegestufe. Es gibt die Möglichkeit, die Hälfte des nicht genutzten Beitrages der Kurzzeitpflege für die Finanzierung der Verhinderungspflege für zu Hause zu nutzen. Die Kassen erstatten hiermit 806 Euro im Jahr.

Hilfsmittel

Zusätzliche Mittel erleichtern häufig den Alltag der Betroffenen. Zu der Pflegeleistung zählt weiterhin der Anspruch auf die Übernahme von bis zu 40 Euro pro Monat für Hilfsmittel zum Verbrauch, dazu zählen zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion, Mundschutz oder Inkontinenzeinlagen.

Zuschüsse für barrierefreies Umbauen

Barrierefreie Umbaumaßnahmen kosten viel Geld. Die Wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen der Pflegekasse leisten hierbei mit maximal 4.000 Euro in vielen Fällen nur einen verhältnismäßig kleinen Beitrag und sind an die Feststellung eines Pflegegrades gekoppelt.

 

Steuerliche Begünstigungen

Die für den Einsatz von pflegeunterstützenden Haushaltskräften anfallenden Kosten sind steuerlich begünstigt. Gemäß §35a Abs. 2 EStG kommt eine Einkommensteuerermäßigung in Höhe von 20% der anfallenden Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4.000 Euro (entspricht 333,33 Euro pro Monat) in Betracht, wenn die Zahlung der monatlichen Beträge vom Leistungsempfänger selbst erfolgt. Sofern die Ausgaben nicht vom Leistungsempfänger getragen werden, beispielsweise weil die Kinder als Auftraggeber die Kosten übernehmen, ist der steuermindernde Abzug als außergewöhnliche Belastung gem. §33 EStG unter gewissen Voraussetzungen möglich. 

Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.

 

Entlastungsbeitrag nach §45b

Den Entlastungsbetrag erhalten alle Versicherten mit einem Pflegegrad. Er beträgt 131 Euro pro Monat und kann für zusätzliche Betreuungsleistungen und niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden. Der Betrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger einzusetzen.

Voraussetzung ist, dass die Anbieter nach Landesrecht anerkannt sind. Informieren Sie sich daher unbedingt vorab bei der zuständigen Pflegekasse, welche rechtlich zulässigen Anbieter von zusätzlichen Betreuungsleistungen und zusätzlichen Entlastungsleistungen es in Ihrer Nähe gibt.

Ein Kostenbeispiel

Effektive monatliche Kosten

Bei dieser Berechnung handelt es sich um eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten und möglichen Zuschüsse bei der Finanzierung der sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Die genaue Höhe ist vom Einzelfall abhängig und kann deutlich höher ausfallen. Eine nächtliche Betreuung stellt einen Mehraufwand dar. Die Bereitschaft und Durchführung einzelner Nachteinsätze ist im Preis enthalten, permanent anfallende Nachtarbeiten erhöhen jedoch den Betreuungsaufwand.