Wer sich mit häuslicher Pflege beschäftigt, stößt schnell auf zwei Begriffe: Grundpflege und Behandlungspflege. Beide sind zentrale Säulen der Versorgung pflegebedürftiger Menschen — aber sie unterscheiden sich grundlegend in dem, was sie umfassen, wer sie durchführen darf und wer die Kosten trägt.
Für Angehörige ist der Unterschied besonders wichtig, wenn sie eine 24-Stunden-Betreuung organisieren: Eine Betreuungskraft übernimmt die Grundpflege, aber nicht die Behandlungspflege. Dieser Ratgeber erklärt, was dahintersteht und wie beides im Pflegealltag zusammenwirkt.
Was ist Grundpflege?
Grundpflege umfasst die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen, die ein pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Sie ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt und wird von der Pflegekasse finanziert.
Zur Grundpflege gehören:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Toilettengang
- Ernährung: Mahlzeiten zubereiten, Essen anreichen, Trinken bereitstellen
- Mobilität: Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern, Gehen, Treppensteigen, An- und Auskleiden
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Wohnung reinigen
Grundpflege kann von Angehörigen, einer 24-Stunden-Betreuungskraft oder einem ambulanten Pflegedienst geleistet werden. Sie erfordert keine medizinische Ausbildung.
Was ist Behandlungspflege?
Behandlungspflege umfasst medizinische Maßnahmen, die von einem Arzt verordnet werden. Sie ist im Fünften Sozialgesetzbuch (§ 37 SGB V) geregelt und wird von der Krankenkasse übernommen — nicht von der Pflegekasse.
Typische Leistungen der Behandlungspflege:
- Medikamentengabe: Verabreichen von Tabletten, Tropfen, Insulininjektionen
- Wundversorgung: Verbandswechsel, Dekubitus-Versorgung
- Vitalwerte messen: Blutdruck, Blutzucker, Puls kontrollieren
- Stomaversorgung: Pflege und Wechsel von künstlichen Ausgängen
- Katheter- und Sondenpflege: Blasenkatheter, Magensonde
- Kompressionsstrümpfe: An- und Ausziehen von Kompressionsverbänden
Behandlungspflege darf nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden — in der Regel über einen ambulanten Pflegedienst. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig, eine Zuzahlung entfällt bei häuslicher Pflege.
Der Unterschied auf einen Blick
Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Unterschiede:
- Grundpflege: alltägliche Verrichtungen — Pflegekasse (SGB XI) — Angehörige, Betreuungskraft oder Pflegedienst — Pflegegrad erforderlich
- Behandlungspflege: medizinische Maßnahmen — Krankenkasse (§ 37 SGB V) — nur examinierte Pflegefachkräfte — ärztliche Verordnung erforderlich, auch ohne Pflegegrad möglich
Was bedeutet das für die 24-Stunden-Betreuung?
Eine Betreuungskraft aus Osteuropa, wie sie über Hauspflege 24 vermittelt wird, übernimmt die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Sie hilft beim Waschen, Anziehen, Essen, begleitet beim Spaziergang, erledigt den Haushalt und leistet Gesellschaft.
Was sie nicht übernehmen darf, sind medizinische Maßnahmen der Behandlungspflege. Wenn Ihr Angehöriger regelmäßig Insulininjektionen, Wundversorgung oder eine Katheter-Pflege benötigt, kommt dafür ein ambulanter Pflegedienst ins Haus — oft morgens und abends für jeweils 15–30 Minuten.
Diese Kombination — 24-Stunden-Betreuungskraft für die Grundpflege, Pflegedienst für die Behandlungspflege — ist in der Praxis die häufigste und bewährteste Lösung für die Pflege zu Hause. Beides wird von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert und ergänzt sich, ohne sich zu überschneiden.
Wie werden die Kosten aufgeteilt?
Da Grundpflege und Behandlungspflege über unterschiedliche Kassen laufen, stehen Ihnen zwei voneinander unabhängige Leistungsansprüche zu:
- Für die Grundpflege (durch die Betreuungskraft): Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Kombinationsleistungen der Pflegekasse (SGB XI)
- Für die Behandlungspflege (durch den Pflegedienst): Vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung (§ 37 SGB V)
Die Inanspruchnahme der einen Leistung kürzt die andere nicht. Sie können also Pflegegeld für die Grundpflege beziehen und gleichzeitig Behandlungspflege über die Krankenkasse erhalten.
Wann brauche ich was?
Ein einfacher Anhaltspunkt:
- Nur Grundpflege: Ihr Angehöriger braucht Hilfe im Alltag (Waschen, Essen, Haushalt), ist aber medizinisch stabil und benötigt keine regelmäßigen medizinischen Maßnahmen. Eine Betreuungskraft deckt alles ab.
- Grundpflege + Behandlungspflege: Zusätzlich zur Alltagshilfe sind medizinische Maßnahmen nötig (z. B. Insulingabe, Verbandswechsel). Die Betreuungskraft und ein ambulanter Pflegedienst arbeiten Hand in Hand.
- Überwiegend Behandlungspflege: Der medizinische Pflegebedarf ist so hoch, dass ein Pflegedienst mehrmals täglich kommt. Auch hier kann eine Betreuungskraft ergänzend sinnvoll sein — für alles, was zwischen den Pflegedienst-Besuchen anfällt.
Häufige Fragen
Darf eine 24-Stunden-Betreuungskraft Medikamente geben?
Das kommt darauf an. Das Bereitstellen und Erinnern an die Einnahme von Tabletten, die ein Arzt vorsortiert hat (z. B. in einem Wochendosierer), ist in der Regel erlaubt. Das eigenständige Verabreichen von Injektionen oder das Stellen von Medikamenten aus Originalpackungen ist Behandlungspflege und darf nur von Fachpersonal durchgeführt werden.
Brauche ich einen Pflegegrad für Behandlungspflege?
Nein. Behandlungspflege wird auf ärztliche Verordnung hin geleistet und von der Krankenkasse bezahlt — unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Für die Grundpflege über die Pflegekasse brauchen Sie hingegen einen anerkannten Pflegegrad.
Können Grundpflege und Behandlungspflege gleichzeitig in Anspruch genommen werden?
Ja, und das ist sogar der Regelfall. Beide Leistungen laufen über unterschiedliche Kostenträger (Pflegekasse und Krankenkasse) und werden unabhängig voneinander bewilligt. Die eine kürzt die andere nicht.
Was zählt zur Grundpflege bei der Pflegebegutachtung?
Bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst wird der Grundpflegebedarf in sechs Modulen erfasst: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit sowie Alltagsgestaltung. Je höher der Hilfebedarf, desto höher der Pflegegrad.
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst für die Behandlungspflege?
Die Kosten variieren je nach Region und Umfang. Da die Krankenkasse die Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung vollständig übernimmt, entstehen Ihnen in der Regel keine Eigenkosten. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt über die Verordnung.
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