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Wohnraumanpassung in der Pflege: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse

Zusammenfassung

  • Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
  • Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1
  • Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden
  • In Pflege-WGs sind bis zu 16.720 Euro Zuschuss möglich (4 Personen × 4.180 Euro)
  • Bei Veränderung der Pflegesituation kann der Zuschuss erneut beantragt werden
  • Typische Maßnahmen: bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung, Haltegriffe

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellt sich schnell die Frage: Kann die bisherige Wohnung überhaupt noch genutzt werden? Schmale Türen, hohe Badewannen oder steile Treppen werden plötzlich zu echten Hindernissen. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse unterstützt notwendige Umbauten mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme – und das bereits ab Pflegegrad 1.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man bauliche Veränderungen oder technische Anpassungen in der Wohnung eines pflegebedürftigen Menschen. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern oder eine Überlastung der Pflegeperson zu vermeiden. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 40 Abs. 4 SGB XI.

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Wichtig: Es geht um die einzelne Maßnahme, nicht um einen Jahresbetrag. Werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten verschiedene Umbauten notwendig, kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden.

Welche Umbauten werden gefördert?

Die Pflegekasse fördert eine Vielzahl von Anpassungen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen stärkt. Typische Beispiele:

Badezimmer

  • Einbau einer bodengleichen Dusche (häufigste Maßnahme)
  • Rutschfeste Böden und Fliesen
  • Haltegriffe an Dusche, Toilette und Badewanne
  • Höhenverstellbare Waschtische
  • Duschsitz oder Badewannenlift

Mobilität im Wohnbereich

  • Treppenlift oder Plattformlift
  • Verbreiterung von Türen für Rollstuhl oder Rollator
  • Rampen an Eingangsbereichen und Schwellen
  • Entfernung von Türschwellen

Sicherheit und Technik

  • Verbesserte Beleuchtung und Bewegungsmelder
  • Herdwächter (automatische Abschaltung)
  • Gegensprechanlage oder automatische Türöffner
  • Handläufe in Fluren und Treppenhäusern

Die genannten Beispiele sind nicht abschließend. Auch andere Umbauten können bezuschusst werden, sofern sie die häusliche Pflege nachweislich erleichtern. Im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse.

Voraussetzungen für den Zuschuss

Der Zuschuss steht allen Versicherten mit einem anerkannten Pflegegrad offen – bereits ab Pflegegrad 1. Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden. Außerdem muss die Maßnahme eines der folgenden Ziele erfüllen:

  • Die häusliche Pflege wird überhaupt erst ermöglicht.
  • Die Pflege wird erheblich erleichtert und die Belastung der Pflegeperson sinkt.
  • Die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen wird wiederhergestellt oder gestärkt.

Antrag richtig stellen: Schritt für Schritt

Beim Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es eine wichtige Regel: Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten bei der Pflegekasse eingehen. Wer erst umbaut und dann den Zuschuss beantragt, riskiert eine Ablehnung.

So gehen Sie vor:

  1. Pflegekasse kontaktieren: Rufen Sie Ihre Pflegekasse an (gesetzlich Versicherte) oder Ihre private Pflege-Pflichtversicherung (Privatversicherte) und schildern Sie den Bedarf.
  2. Kostenvoranschläge einholen: Lassen Sie sich von einem oder mehreren Handwerksbetrieben Kostenvoranschläge erstellen.
  3. Antrag einreichen: Der formlose Antrag sollte enthalten: Name und Versichertennummer des Pflegebedürftigen, Beschreibung der geplanten Maßnahme, Begründung (warum die Maßnahme die Pflege erleichtert), Kostenvoranschläge und Angabe, ob früher bereits ein Zuschuss gewährt wurde.
  4. Prüfung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag, ggf. wird ein Gutachter eingeschaltet. Erst nach Genehmigung sollten Sie mit dem Umbau beginnen.

Tipp: Bitten Sie Ihren Pflegeberater oder den Pflegestützpunkt um Unterstützung beim Antrag. Die Checkliste für das Pflegeberatungsgespräch hilft Ihnen bei der Vorbereitung.

Sonderregelung für Pflege-Wohngemeinschaften

Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einem gemeinsamen Haushalt – etwa in einer Pflege-WG –, kann jede Person den Zuschuss einzeln beantragen. Bei bis zu vier Personen sind so insgesamt bis zu 16.720 Euro (4 × 4.180 Euro) pro Maßnahme möglich. Das macht größere Umbauten wie den kompletten barrierefreien Ausbau einer Wohnung finanziell deutlich leichter.

Erneuter Zuschuss bei veränderter Pflegesituation

Der Zuschuss ist kein Einmalanspruch. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen oder ändert sich die Pflegesituation wesentlich – etwa durch einen höheren Pflegegrad –, können erneut bis zu 4.180 Euro beantragt werden. So können Sie die Wohnung schrittweise an den wachsenden Pflegebedarf anpassen.

Wohnraumanpassung und 24-Stunden-Pflege

Gerade wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause in Erwägung ziehen, ist eine barrierefreie Wohnung besonders wichtig. Die Betreuungskraft muss sich sicher bewegen können, und der Pflegebedürftige profitiert von mehr Eigenständigkeit im Alltag. Haltegriffe im Bad, schwellenlose Übergänge und eine gut beleuchtete Wohnung machen die Zusammenarbeit mit der Pflegekraft deutlich einfacher.

Auch die Sturzprävention spielt dabei eine zentrale Rolle: Mehr als 30 Prozent der Menschen über 65 stürzen mindestens einmal im Jahr. Mit gezielten Umbauten lässt sich dieses Risiko deutlich senken.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben dem Zuschuss der Pflegekasse gibt es weitere Finanzierungsquellen für barrierefreies Wohnen:

  • Pflegehilfsmittel: Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen werden separat von der Pflegekasse übernommen (§ 40 Abs. 1–3 SGB XI).
  • Hilfsmittel der Krankenkasse: Rollstühle, Rollatoren oder Treppensteighilfen fallen unter § 33 SGB V und werden von der Krankenkasse bezahlt.
  • Eingliederungshilfe: Bei Schwerbehinderung können zusätzliche Zuschüsse über den Sozialhilfeträger beantragt werden.

Wichtig: Die verschiedenen Leistungen schließen sich nicht gegenseitig aus. Sie können den Wohnraumanpassungs-Zuschuss der Pflegekasse mit anderen Förderungen kombinieren.

Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung

Muss ich einen Eigenanteil zahlen?

Nein, bei der Wohnraumanpassung gibt es keinen gesetzlichen Eigenanteil. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zur Höchstgrenze von 4.180 Euro. Liegen die Kosten darüber, tragen Sie die Differenz selbst.

Kann ich den Zuschuss auch als Mieter beantragen?

Ja, auch Mieter haben Anspruch auf den Zuschuss. Sie benötigen allerdings die Zustimmung des Vermieters für bauliche Veränderungen. Im Mietvertrag kann vereinbart werden, ob die Umbauten beim Auszug rückgängig gemacht werden müssen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden. Wird ein Gutachten eingeholt, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wird die Frist überschritten, ohne dass die Kasse einen triftigen Grund nennt, gilt der Antrag als genehmigt.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Legen Sie dar, warum die Maßnahme für die häusliche Pflege notwendig ist, und fügen Sie ggf. ein ärztliches Attest bei.

Gilt der Zuschuss auch für einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Pflegekasse auch Umzugskosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezuschussen – etwa wenn die bisherige Wohnung trotz Umbau nicht pflegegerecht gemacht werden kann.

Sie möchten wissen, welche Betreuungslösung am besten zu Ihrer Situation passt? Über unseren kostenlosen Qualifizierungs-Fragebogen finden Sie unverbindlich heraus, ob eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen in Frage kommt und was sie kosten würde.