Wenn Sie über eine 24-Stunden-Betreuung für Ihren Angehörigen nachdenken, stellt sich schnell eine ganz praktische Frage: Eignet sich die Wohnung oder das Haus überhaupt dafür? Eine Betreuungskraft lebt mit im Haushalt — und damit das für alle Beteiligten funktioniert, müssen bestimmte räumliche Voraussetzungen erfüllt sein.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen das sind, wie Sie die Wohnung vorbereiten und welche Fördermittel Ihnen dabei helfen können.
Ein eigenes Zimmer — die wichtigste Voraussetzung
Die Betreuungskraft braucht ein eigenes Zimmer. Das ist keine reine Empfehlung, sondern eine Grundbedingung für eine funktionierende 24-Stunden-Betreuung. Jeder Mensch braucht einen Rückzugsort — und eine Betreuungskraft, die über Wochen und Monate im Haushalt lebt, erst recht.
Das Zimmer sollte folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Fenster mit Tageslicht und Möglichkeit zum Lüften
- Grundmöblierung: Bett, Schrank, Tisch und Stuhl
- Abschließbare Tür für die Privatsphäre
- Kein Durchgangszimmer — der Raum muss ein echter Rückzugsort sein
Je wohnlicher und einladender das Zimmer gestaltet ist, desto wohler fühlt sich die Betreuungskraft — und das wirkt sich direkt auf die Qualität der Betreuung aus. Manche Familien lassen die Betreuungskraft bewusst bei der Gestaltung mitentscheiden.
Zugang zu Bad und Küche
Ein eigenes Badezimmer für die Betreuungskraft ist wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, dass sie Zugang zu einem Badezimmer hat, das sie regelmäßig und ungestört nutzen kann. In vielen Haushalten funktioniert ein geteiltes Bad problemlos — es braucht nur klare Absprachen.
Ebenso sollte die Küche mitgenutzt werden können. Die Betreuungskraft übernimmt in der Regel die Zubereitung der Mahlzeiten und braucht dafür freien Zugang zu Herd, Kühlschrank und Vorräten.
Barrierefreiheit: Was wirklich nötig ist
Ihr Zuhause muss nicht komplett barrierefrei sein. Aber einige Anpassungen erleichtern den Alltag erheblich — sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Betreuungskraft:
- Haltegriffe im Bad und an Treppen
- Rutschfeste Matten in Dusche und Badewanne
- Ausreichende Türbreiten (mindestens 80 cm), falls ein Rollstuhl oder Rollator genutzt wird
- Schwellenfreie Übergänge oder kleine Rampen bei Türschwellen
- Gute Beleuchtung in Fluren und Treppenhäusern
Die Pflegekasse bezuschusst solche Wohnraumanpassungen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI, Stand 2026). Diesen Zuschuss können alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 beantragen.
WLAN und Internetzugang
Ein Punkt, der oft vergessen wird: Die meisten Betreuungskräfte aus Osteuropa möchten in ihrer Freizeit per Videoanruf mit ihrer eigenen Familie in Kontakt bleiben. Ein funktionierender WLAN-Zugang ist daher keine Luxusanforderung, sondern ein wichtiger Faktor für die Zufriedenheit der Betreuungskraft.
Checkliste: Ist Ihre Wohnung bereit?
Nutzen Sie diese Checkliste, um zu prüfen, ob Ihr Zuhause die Voraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuung erfüllt:
- Eigenes Zimmer mit Fenster, Möbeln und abschließbarer Tür vorhanden?
- Badezimmer-Zugang für die Betreuungskraft gesichert?
- Küche kann mitgenutzt werden?
- Pflegebett vorhanden oder organisierbar?
- Haltegriffe und rutschfeste Matten im Bad?
- Türen breit genug für Rollator/Rollstuhl?
- WLAN verfügbar?
- Stolperfallen (lose Teppiche, Kabel) beseitigt?
Wenn Sie nicht alle Punkte abhaken können, ist das kein Ausschlusskriterium. Viele Anpassungen lassen sich kurzfristig und mit überschaubarem Aufwand umsetzen.
Was die Betreuungskraft leisten kann — und was nicht
Eine 24-Stunden-Betreuungskraft übernimmt die Grundpflege: Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, bei der Mobilität im Haus und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Medizinische Maßnahmen wie Injektionen, Wundversorgung oder Medikamentengabe (sogenannte Behandlungspflege) darf sie nicht durchführen — dafür ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig.
Das ist wichtig zu wissen, weil es die räumlichen Anforderungen beeinflusst: Wenn ein Pflegedienst regelmäßig ins Haus kommt, braucht er freien Zugang zum Pflegezimmer.
So funktioniert die Vermittlung
Wenn die räumlichen Voraussetzungen stehen, ist der nächste Schritt die Suche nach einer passenden Betreuungskraft. Bei Hauspflege 24 füllen Sie einen kurzen Qualifizierungs-Fragebogen aus, in dem Sie den Pflegebedarf, die Wohnsituation und Ihre Wünsche beschreiben. Auf dieser Basis finden wir über unser Matching-System eine geeignete Betreuungskraft — kostenlos und unverbindlich.
Mehr über Ablauf, Kosten und die 24-Stunden-Pflege insgesamt erfahren Sie in unseren weiterführenden Ratgebern.
Häufige Fragen
Braucht die Betreuungskraft ein eigenes Badezimmer?
Ein eigenes Bad ist ideal, aber nicht zwingend. Entscheidend ist, dass die Betreuungskraft Zugang zu einem Badezimmer hat und es regelmäßig nutzen kann. In den meisten Haushalten funktioniert ein geteiltes Bad gut.
Was passiert, wenn kein separates Zimmer vorhanden ist?
Ohne eigenes Zimmer ist eine 24-Stunden-Betreuung im Haushalt nicht möglich. Es muss kein großes Zimmer sein — aber ein abschließbarer Rückzugsort mit Tageslicht und Grundmöblierung ist Voraussetzung.
Muss die Wohnung komplett barrierefrei sein?
Nein. Vollständige Barrierefreiheit ist nicht erforderlich. Wichtig sind praktische Anpassungen wie Haltegriffe, rutschfeste Matten und ausreichend breite Türen. Die Pflegekasse bezuschusst solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro (§ 40 SGB XI).
Welche Kosten kommen für die Wohnraumanpassung auf mich zu?
Das hängt vom Umfang ab. Haltegriffe und rutschfeste Matten kosten wenig und können selbst montiert werden. Größere Umbauten (Türverbreiterung, Badumbau) können mehrere tausend Euro kosten — die Pflegekasse übernimmt davon bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
Brauche ich einen Pflegegrad, um eine 24-Stunden-Betreuung zu bekommen?
Grundsätzlich nicht — eine 24-Stunden-Betreuung ist auch ohne Pflegegrad möglich. Allerdings erhalten Sie mit einem anerkannten Pflegegrad Zuschüsse der Pflegekasse (Pflegegeld, Verhinderungspflege), die die Kosten deutlich senken.