Die Gelenke schmerzen beim Aufstehen, das Treppensteigen wird zur Herausforderung, und selbst einfache Handgriffe im Haushalt fallen zunehmend schwer. Wenn ein älterer Angehöriger an Arthrose leidet, verändert sich der Alltag für die ganze Familie. Viele Angehörige fragen sich: Wie können wir unterstützen, ohne zu bevormunden? Welche Hilfe steht uns zu? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Was ist Arthrose und warum betrifft sie vor allem ältere Menschen?
Arthrose ist eine dauerhafte Schädigung des Gelenkknorpels. Der schützende Knorpel, der normalerweise als Puffer zwischen den Knochen dient, baut sich nach und nach ab. Im fortgeschrittenen Stadium reiben die Knochen direkt aufeinander – das verursacht Schmerzen, Schwellungen und eine zunehmende Einschränkung der Beweglichkeit. Am häufigsten betroffen sind Knie, Hüfte, Hände und Wirbelsäule.
Arthrose ist die weltweit häufigste Gelenkerkrankung. In Deutschland leiden etwa fünf Millionen Frauen und Männer unter Beschwerden, die durch Arthrose verursacht werden, davon haben rund zwei Millionen Menschen täglich Schmerzen (Quelle: Deutsche Arthrose-Hilfe e.V.). Ab dem 60. Lebensjahr sind gut die Hälfte der Frauen und ein Drittel der Männer betroffen. Nach den aktuellen Daten des Robert Koch-Instituts (RKI-Panel 2025) gaben 16,5 Prozent aller Erwachsenen eine Arthrose an – bei den 65- bis 79-Jährigen waren es 28,9 Prozent, ab 80 Jahren 34,3 Prozent. Die Zahl der Deutschen Arthrose-Hilfe bezieht sich auf Menschen mit deutlichen Beschwerden, die Quote des Robert Koch-Instituts auf alle, die eine Arthrose angeben.
Wichtig zu wissen: Arthrose ist nicht heilbar. Zerstörter Knorpel kann nach heutigem Stand der Medizin nicht wiederhergestellt werden. Doch der Verlauf lässt sich durch Bewegung, Gewichtskontrolle, Physiotherapie und gezielte Behandlung deutlich beeinflussen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Verdacht auf Arthrose oder bei zunehmenden Gelenkbeschwerden sollten Sie immer einen Arzt aufsuchen.
Arthrose und Pflegebedarf: Wann wird Unterstützung nötig?
In frühen Stadien verursacht Arthrose vor allem Anlaufschmerzen – also Beschwerden in den ersten Sekunden einer Bewegung, die dann nachlassen. Viele Betroffene kommen in dieser Phase noch gut allein zurecht. Doch mit fortschreitender Erkrankung nehmen die Einschränkungen zu:
- Körperpflege: Das Waschen, Duschen oder Baden wird schwierig, wenn Knie, Hüfte oder Hände stark betroffen sind.
- An- und Auskleiden: Knöpfe schließen, Schuhe binden oder Strümpfe anziehen kann zur täglichen Hürde werden.
- Mobilität: Treppensteigen, längere Gehstrecken oder das Aufstehen aus dem Sessel bereiten Probleme.
- Haushaltsführung: Kochen, Einkaufen und Putzen werden zunehmend beschwerlich.
- Sturzgefahr: Eingeschränkte Beweglichkeit und unsicherer Gang erhöhen das Sturzrisiko erheblich.
Wenn mehrere dieser Einschränkungen zusammenkommen, reicht die eigene Kraft oft nicht mehr aus. Spätestens dann sollten Angehörige über professionelle Unterstützung nachdenken – und prüfen, ob ein Pflegegrad beantragt werden kann.
Pflege bei Arthrose: Was Angehörige im Alltag tun können
Bewegung fördern – aber richtig
Es klingt widersprüchlich, ist aber medizinisch belegt: Gelenke mit Arthrose brauchen Bewegung, nicht Schonung. Durch sanfte, regelmäßige Bewegung bleibt der verbliebene Knorpel geschmeidig und wird mit Nährstoffen versorgt. Empfehlenswert sind gelenkschonende Aktivitäten wie Schwimmen, Radfahren, Wassergymnastik oder Spaziergänge. Mindestens drei Trainingseinheiten pro Woche gelten als Minimum, um spürbare Effekte zu erzielen (Quelle: Deutsche Rheuma-Liga). Ruckartige, stark belastende Bewegungen sollten dagegen vermieden werden.
Hilfsmittel für den Alltag
Die richtigen Hilfsmittel können Betroffenen ein großes Stück Selbstständigkeit zurückgeben:
- Bei Problemen mit den Händen: Greifhilfen, spezielle Besteckgriffe, Glasöffner, elastische Schnürsenkel, Arthrose-Handschuhe
- Bei eingeschränkter Mobilität: Gehstock, Rollator, Badewannenlift, Duschhocker, Haltegriffe im Bad
- Im Haushalt: Erhöhte Toilettensitze, Anziehhilfen für Strümpfe, rutschfeste Unterlagen
Viele dieser Hilfsmittel können über die Pflegekasse oder Krankenkasse bezuschusst werden. Einen Überblick zu den Möglichkeiten finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Pflegehilfsmittel beantragen.
Wohnraum anpassen
Stolperfallen beseitigen, Haltegriffe montieren, Türschwellen entfernen – kleine Umbauten können große Wirkung haben. Bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen zur Wohnraumanpassung mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (Stand 2026).
Ernährung beachten
Eine ausgewogene, eher vegetarische und fettarme Ernährung kann Entzündungen hemmen und Übergewicht reduzieren – beides entlastet die Gelenke. Empfehlenswert sind Lebensmittel mit Omega-3-Fettsäuren (Fisch, Leinöl, Walnüsse), viel Gemüse, Vollkornprodukte und kalziumreiche Lebensmittel. Reduzieren Sie dagegen Fleisch, Wurst, Fertiggerichte und Alkohol. Besprechen Sie Ernährungsumstellungen immer mit dem behandelnden Arzt.
Pflegegrad bei Arthrose beantragen
Arthrose allein führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn Betroffene bei alltäglichen Verrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.
So läuft die Begutachtung ab
Nach dem Antrag bei der Pflegekasse kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) ins Haus. Er bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen – unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad (1 bis 5).
Tipps für die Begutachtung
- Pflegetagebuch führen: Notieren Sie mindestens zwei Wochen lang, wobei und wie oft Hilfe nötig ist.
- Schlechte Tage nicht verschweigen: Viele Betroffene spielen ihre Einschränkungen herunter. Schildern Sie den Alltag realistisch – auch die besonders schwierigen Tage.
- Arztberichte bereithalten: Aktuelle Befunde, Medikamentenpläne und Therapieberichte unterstützen den Antrag.
- Begleiterkrankungen benennen: Arthrose tritt im Alter häufig zusammen mit anderen Erkrankungen auf, etwa Osteoporose, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Diese Mehrfachbelastung fließt in die Bewertung ein.
Welche Pflegeleistungen stehen Ihnen zu?
Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Die wichtigsten im Überblick (Stand 2026):
- Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige): Pflegegrad 2: 347 €/Monat, Pflegegrad 3: 599 €/Monat, Pflegegrad 4: 800 €/Monat, Pflegegrad 5: 990 €/Monat
- Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen Pflegedienst): Pflegegrad 2: bis 796 €/Monat, Pflegegrad 3: bis 1.497 €/Monat, Pflegegrad 4: bis 1.859 €/Monat, Pflegegrad 5: bis 2.299 €/Monat
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen (ab Pflegegrad 1)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 €/Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und ähnliches
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € (ab Pflegegrad 2)
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € Zuschuss je Maßnahme
- Tages- und Nachtpflege: zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen nutzbar
Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich auch anteilig kombinieren (Kombinationsleistung). Eine ausführliche Anleitung zum Antrag finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Wann eine 24-Stunden-Betreuung bei Arthrose sinnvoll sein kann
Bei leichter bis mittlerer Arthrose reichen oft stundenweise Unterstützung oder ein ambulanter Pflegedienst. Doch es gibt Situationen, in denen das nicht mehr genügt:
- Die Arthrose ist weit fortgeschritten und betrifft mehrere Gelenke gleichzeitig (Polyarthrose).
- Zusätzliche Erkrankungen wie Osteoporose, Demenz oder Herzschwäche kommen hinzu.
- Die Sturzgefahr ist hoch und eine durchgehende Anwesenheit im Haushalt nötig.
- Pflegende Angehörige stoßen an die Grenze ihrer Belastbarkeit.
- Ein Umzug ins Pflegeheim ist nicht gewünscht – der Betroffene möchte in seiner vertrauten Umgebung bleiben.
In diesen Fällen kann eine 24-Stunden-Betreuung eine gute Lösung sein. Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt des Betroffenen und arbeitet etwa 40 Stunden pro Woche: Sie führt den Haushalt, kocht gelenkschonende Mahlzeiten, begleitet zu Arztbesuchen und hilft beim Ankleiden und bei der Mobilisation. Grundpflege wie Waschen übernimmt sie je nach Ausbildung; Medikamente stellen oder geben, Insulin spritzen und Wunden versorgen bleibt Aufgabe eines Pflegedienstes. Sie sorgt für Sicherheit, ohne dass der Betroffene sein Zuhause verlassen muss.
Häufige Fragen zu Arthrose und Pflege
Bekommt man mit Arthrose automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Die Diagnose Arthrose allein begründet keinen Pflegegrad. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Wenn Sie bei Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, lohnt sich ein Antrag bei der Pflegekasse. Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bewertet dann den individuellen Unterstützungsbedarf.
Welche Hilfsmittel zahlt die Kasse bei Arthrose?
Die Krankenkasse übernimmt ärztlich verordnete Hilfsmittel wie Bandagen, Orthesen, Gehstützen oder Rollatoren. Mit einem Pflegegrad stehen zusätzlich bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zur Verfügung (Stand 2026). Für größere Anschaffungen wie einen Badewannenlift oder Haltegriffe kann ein Zuschuss zur Wohnraumanpassung beantragt werden.
Kann Bewegung bei Arthrose wirklich helfen, auch wenn es wehtut?
Ja – regelmäßige, gelenkschonende Bewegung ist einer der wichtigsten Bausteine der Arthrose-Behandlung. Durch Bewegung wird der Knorpel mit Nährstoffen versorgt und die Muskulatur gestärkt, was die Gelenke entlastet. Geeignet sind zum Beispiel Schwimmen, Radfahren und Spaziergänge. Der behandelnde Arzt oder Physiotherapeut kann ein individuelles Bewegungsprogramm empfehlen.
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung bei Arthrose?
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuungskraft hängen von den Deutschkenntnissen und der Erfahrung der Betreuungsperson ab. Ein Teil der Kosten kann durch Pflegegeld, Verhinderungspflege und steuerliche Absetzbarkeit gedeckt werden. Lassen Sie sich individuell beraten, um die Finanzierung auf Ihre Situation abzustimmen.
Wenn die Pflege zu Hause zunehmend schwierig wird, kann eine 24-Stunden-Betreuungskraft den Alltag für alle Beteiligten erleichtern. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.