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Pflegegrad erhöhen: So stellen Sie den Höherstufungsantrag richtig

Zusammenfassung

  • Ein Antrag auf Höherstufung ist jederzeit möglich, wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat – etwa durch fortschreitende Demenz, einen Sturz oder eine neue Erkrankung.
  • Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, formlos oder mit dem Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ (Feld „Höherstufung“ ankreuzen).
  • Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen über den Antrag entscheiden (§ 18c SGB XI).
  • Ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen verbessern die Chancen auf eine erfolgreiche Höherstufung deutlich.
  • Bei Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Der Pflegebedarf eines Menschen bleibt selten gleich. Oft verschlechtert sich der Zustand schleichend – die Demenz schreitet fort, nach einem Krankenhausaufenthalt gelingt der Alltag nicht mehr wie vorher, oder die Mobilität nimmt spürbar ab. Wenn der aktuelle Pflegegrad die Situation nicht mehr abbildet, ist es Zeit für einen Höherstufungsantrag.

In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen höheren Pflegegrad beantragen, wie Sie sich auf die erneute Begutachtung vorbereiten und welche finanziellen Vorteile eine Höherstufung bringt.

Wann ist ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll?

Eine Höherstufung kommt in Betracht, wenn sich die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person seit der letzten Begutachtung deutlich verschlechtert hat. Typische Anlässe sind:

  • Fortschreitende Demenz: Die Orientierung lässt nach, Weglauftendenz oder nächtliche Unruhe nehmen zu.
  • Sturz oder Krankenhausaufenthalt: Nach einem Oberschenkelhalsbruch oder Schlaganfall bleibt die Mobilität dauerhaft eingeschränkt.
  • Neue Erkrankung: Diabetes, Inkontinenz oder Parkinson verändern den Hilfebedarf erheblich.
  • Zunehmende Unselbstständigkeit: Die Person braucht bei immer mehr Alltagsverrichtungen Unterstützung – beim Ankleiden, Essen, der Körperpflege oder der Orientierung im Tagesverlauf.

Wichtig: Ein Höherstufungsantrag ist jederzeit möglich. Sie müssen keine Wartezeit einhalten. Wurde ein früherer Antrag abgelehnt, können Sie nach sechs Monaten erneut einen stellen – bei einer plötzlichen Verschlechterung auch früher.

Höherstufung beantragen: So gehen Sie vor

Der Ablauf ähnelt dem Erstantrag auf einen Pflegegrad. In vier Schritten zum höheren Pflegegrad:

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Kontaktieren Sie die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person – telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Es genügt ein formloses Schreiben mit dem Satz: „Hiermit beantrage ich die Höherstufung des Pflegegrades für [Name, Versichertennummer], da sich der Pflegebedarf seit der letzten Begutachtung deutlich verändert hat.“

Alternativ nutzen Sie das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ Ihrer Pflegekasse und kreuzen dort „Höherstufung“ an. Die meisten Kassen bieten das Formular online zum Download an.

Den Antrag dürfen auch bevollmächtigte Angehörige stellen – eine Vorsorgevollmacht erleichtert das.

2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vorbereiten

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer erneuten Begutachtung. Ein Gutachter oder eine Gutachterin besucht die pflegebedürftige Person zu Hause – oder führt eine Videobegutachtung durch.

Die Begutachtung prüft sechs Module (nach § 15 SGB XI):

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (Essen, Trinken, Körperpflege)
  • Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den sechs Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Detaillierte Tipps zur Vorbereitung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegebegutachtung vorbereiten.

3. Bescheid abwarten

Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung den Bescheid zustellen (§ 18c SGB XI). Wird die Frist überschritten, steht Ihnen für jede angefangene Woche der Verzögerung eine Zahlung von 70 Euro zu.

Wird die Höherstufung bewilligt, gelten die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Es lohnt sich also, den Antrag frühzeitig zu stellen.

4. Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

Wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Pflegekasse eingehen. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber Widerspruch Pflegegrad.

Punktgrenzen der Pflegegrade im Überblick

Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich nach der Gesamtpunktzahl im Begutachtungsinstrument (NBA) nach § 15 SGB XI:

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte – geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte – erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte – schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte – schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Um beispielsweise von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 höhergestuft zu werden, muss die Gesamtpunktzahl von mindestens 47,5 erreicht werden.

Welche Leistungen bringt ein höherer Pflegegrad?

Mit jedem höheren Pflegegrad steigen die monatlichen Leistungen der Pflegekasse deutlich. Die aktuellen Beträge für 2026:

Pflegegeld (monatlich)

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Pflegesachleistungen (monatlich)

  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.497 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.826 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.036 Euro

Eine Höherstufung von Pflegegrad 2 auf 3 bedeutet beispielsweise 252 Euro mehr Pflegegeld pro Monat – aufs Jahr gerechnet über 3.000 Euro zusätzliche Unterstützung. Mehr zu den einzelnen Leistungen erfahren Sie in unserem Ratgeber Pflegegeld 2026.

Tipps: So verbessern Sie Ihre Chancen auf die Höherstufung

  • Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie über mindestens zwei Wochen, bei welchen Tätigkeiten die pflegebedürftige Person Hilfe braucht und wie viel Zeit das kostet. Unser Ratgeber Pflegetagebuch zeigt Ihnen, wie es geht.
  • Ärztliche Unterlagen sammeln: Arztbriefe, Krankenhausberichte, Therapieberichte und Medikamentenpläne belegen die Verschlechterung.
  • Den Alltag realistisch zeigen: Beschönigen Sie die Situation bei der Begutachtung nicht. Zeigen Sie, was die Person tatsächlich nicht mehr allein schafft – auch wenn es schwerfällt.
  • Angehörige einbeziehen: Bitten Sie eine Person, die den Pflegealltag kennt, bei der Begutachtung anwesend zu sein. Sie kann ergänzen, was die pflegebedürftige Person selbst nicht benennt.
  • Pflegeberatung nutzen: Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI helfen kostenlos bei der Vorbereitung.

Kann der Pflegegrad bei der Höherstufung auch herabgesetzt werden?

Ja, das ist möglich – kommt aber selten vor. Bei der erneuten Begutachtung wird der gesamte Pflegebedarf neu bewertet. Wenn sich der Zustand seit der letzten Begutachtung in einigen Bereichen gebessert hat, kann der Gutachter theoretisch auch einen niedrigeren Pflegegrad empfehlen.

In der Praxis überwiegt bei weitem der umgekehrte Fall: Die allermeisten Höherstufungsanträge werden gestellt, weil sich der Zustand tatsächlich verschlechtert hat. Lassen Sie sich von dieser Sorge nicht abhalten, wenn Sie merken, dass der aktuelle Pflegegrad nicht mehr ausreicht.

Häufige Fragen zur Pflegegrad-Höherstufung

Wie lange dauert es, bis die Pflegekasse über den Höherstufungsantrag entscheidet?

Die Pflegekasse hat nach Antragstellung 25 Arbeitstage Zeit für den Bescheid (§ 18c SGB XI). Bei Verzögerung steht Ihnen eine Entschädigung von 70 Euro je angefangener Woche zu.

Muss ich für den Antrag zum Arzt?

Nein, ein Arztbesuch ist keine Voraussetzung für den Antrag. Ärztliche Unterlagen, die eine Verschlechterung dokumentieren, stärken jedoch Ihren Antrag erheblich.

Wer darf den Antrag auf Höherstufung stellen?

Die pflegebedürftige Person selbst, bevollmächtigte Angehörige oder gesetzliche Betreuer. Auch der ambulante Pflegedienst kann bei der Antragstellung unterstützen.

Ab wann gelten die höheren Leistungen?

Bei erfolgreicher Höherstufung gelten die höheren Leistungen rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Deshalb ist es sinnvoll, den Antrag möglichst früh zu stellen.

Was kostet der Höherstufungsantrag?

Der Antrag und die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind für Sie kostenlos. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Wenn der Pflegebedarf steigt und die bisherige Unterstützung nicht mehr reicht, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause eine passende Lösung sein. Über unseren kostenlosen Fragebogen finden Sie unverbindlich eine Betreuungskraft, die zu Ihrer Situation passt.