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Pflegereform 2026 (PNOG): Was sich für die häusliche Pflege ändert

Zusammenfassung

  • Das BEEP-Gesetz gilt bereits seit 2026: weniger Pflicht-Beratungstermine, schnellere VP-Abrechnung, erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte.
  • Das PNOG (Referentenentwurf Juni 2026) plant ab 2027 vier neue Budgets (Entlastungs-, Sachleistungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudget).
  • Pflegegeld wird ins Entlastungsbudget überführt — leicht höhere Beträge, aber auch mehr Leistungen daraus zu finanzieren.
  • Schwellenwerte für Pflegegrade 1–3 sollen steigen — wer einen Antrag plant, sollte zeitnah handeln.
  • Bestehende Pflegegrade genießen Bestandsschutz — niemand verliert seine Einstufung.

Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen Familien vor einer Vielzahl an Fragen: Welche Leistungen stehen uns zu? Wie finanzieren wir die Pflege zu Hause? Gerade jetzt lohnt es sich, die geplanten Änderungen durch die Pflegereform 2026 zu kennen — denn einige Regelungen betreffen die häusliche Pflege ganz direkt.

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) plant das Bundesgesundheitsministerium die umfassendste Neuordnung der Pflegeversicherung seit Jahren. Der Referentenentwurf vom Juni 2026 liegt vor und durchläuft derzeit das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Parallel dazu ist bereits das BEEP-Gesetz (Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) in Kraft getreten, das erste spürbare Änderungen gebracht hat.

Was bereits gilt: Das BEEP-Gesetz 2026

Seit Anfang 2026 gelten bereits einige Neuerungen aus dem BEEP-Gesetz, die den Pflegealltag erleichtern sollen:

  • Beratungseinsatz nach § 37.3: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und 3, die Pflegegeld beziehen, müssen den Pflichtberatungseinsatz nur noch halbjährlich (statt vierteljährlich bei PG 3) nachweisen. Ab dem zweiten Termin ist auch eine Videoberatung möglich — die Erstberatung muss weiterhin persönlich erfolgen.
  • Verhinderungspflege: Die Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege wurde verkürzt, was die Abwicklung beschleunigt.
  • Pflegefachkräfte: Erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte sollen die Versorgung effizienter gestalten.

Wichtig: Die Pflegegeld-Beträge wurden 2026 nicht erhöht. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2025.

Die geplante Reform: Was das PNOG ändern soll

Der Referentenentwurf des PNOG sieht tiefgreifende Veränderungen vor, die voraussichtlich ab 2027 greifen sollen. Für Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen sind vor allem vier Bereiche relevant.

Neue Budgets statt bisheriger Einzelleistungen

Die bisherigen Pflegeleistungen sollen in vier neue Budgets überführt werden. Ziel: mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Im Überblick:

  • Entlastungsbudget (ersetzt Pflegegeld + selbst organisierte Verhinderungspflege): Die monatlichen Beträge sollen leicht steigen — geplant sind z. B. 386 Euro bei Pflegegrad 2 (heute 347 Euro) und 638 Euro bei Pflegegrad 3 (heute 599 Euro). Allerdings müssen aus diesem Budget künftig auch Leistungen finanziert werden, die bisher eigene Ansprüche waren.
  • Sachleistungsbudget (ersetzt Pflegesachleistungen)
  • Sozialraumbudget (ersetzt den bisherigen Entlastungsbetrag)
  • Überbrückungsbudget (ersetzt Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Akutsituationen)

Höhere Schwellenwerte bei den Pflegegraden

Die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden. Konkret bedeutet das: Künftig wären mehr Punkte in der Pflegebegutachtung nötig, um erstmals einen Pflegegrad zu erhalten oder in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden. Für Familien, die gerade einen Antrag planen, kann es sinnvoll sein, diesen noch unter den aktuellen Regelungen zu stellen.

Pflegebegleitung ab Pflegegrad 1

Neu eingeführt werden soll eine fachliche Pflegebegleitung bereits ab Pflegegrad 1. Diese soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen dabei helfen, die passende Versorgung aufzubauen — ähnlich einer Pflegeberatung, aber als kontinuierliche Begleitung gedacht.

Einschränkungen in den ersten drei Monaten

Bei einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 sollen Pflegebedürftige in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets erhalten. Die Idee: In dieser Phase sollen Beratung und der Aufbau einer passenden Versorgung im Vordergrund stehen.

Was bedeutet das für die 24-Stunden-Pflege?

Für Familien, die eine 24-Stunden-Betreuung organisieren oder planen, sind vor allem drei Punkte wichtig:

  • Finanzierung: Die Zusammenlegung von Pflegegeld und Verhinderungspflege in das Entlastungsbudget könnte die Finanzierungsmöglichkeiten verändern. Bisher nutzen viele Familien die Verhinderungspflege gezielt, um eine Vertretung während des Personalwechsels zu finanzieren.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Die steuerliche Absetzbarkeit der 24-Stunden-Pflege bleibt von der Reform unberührt — das läuft über das Einkommensteuergesetz, nicht über die Pflegeversicherung.
  • Kosten: An den eigentlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung ändert die Reform nichts. Diese werden weiterhin durch Vermittlungsagenturen und die Verträge mit den Partneragenturen bestimmt.

Häufige Fragen zur Pflegereform 2026

Wann tritt die Pflegereform in Kraft?

Der Referentenentwurf zum PNOG liegt seit Juni 2026 vor. Die neuen Budgets sollen voraussichtlich ab 2027 gelten. Da das Gesetz noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen muss, können sich Inhalte und Zeitplan noch ändern.

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?

Nein. Die aktuellen Pflegegeld-Beträge (Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro) gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025. Eine Erhöhung ist erst im Rahmen des neuen Entlastungsbudgets ab 2027 vorgesehen.

Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?

Nein. Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält diesen. Die höheren Schwellenwerte sollen nur für Neueinstufungen gelten. Für bestehende Einstufungen greift Bestandsschutz.

Was passiert mit meiner Verhinderungspflege?

Die bisherige Verhinderungspflege soll in zwei Budgets aufgehen: Selbst organisierte Ersatzpflege ins Entlastungsbudget, professionelle Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in ein neues Überbrückungsbudget. Die genaue Ausgestaltung wird erst mit dem verabschiedeten Gesetz feststehen.

Soll ich meinen Pflegegrad-Antrag noch vor der Reform stellen?

Falls bei Ihrem Angehörigen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder sich verschlechtert hat, kann es sinnvoll sein, den Pflegegrad-Antrag zeitnah zu stellen — noch bevor die höheren Schwellenwerte in Kraft treten.

Die Pflegereform 2026 bringt Bewegung in ein System, das viele Familien als kompliziert und starr erleben. Ob die Neuerungen tatsächlich zu mehr Flexibilität und Entlastung führen, wird sich zeigen. Bis dahin gilt: Nutzen Sie die bestehenden Leistungen konsequent aus — und lassen Sie sich bei Bedarf beraten.

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