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Pflegebett beantragen: Kosten, Zuschuss und worauf Sie achten sollten

Zusammenfassung

  • Ein Pflegebett ist höhenverstellbar, mit aufrichtbarem Rücken-/Fußteil und erleichtert die Pflege zu Hause erheblich
  • Kosten für elektrische Standardmodelle: 1.000 bis 2.500 € — werden in der Regel vollständig von der Kasse übernommen
  • Beantragung über ärztliches Rezept oder verbindliche Empfehlung einer Pflegefachkraft (kein Rezept nötig)
  • Zuzahlung: maximal 10 € (Krankenkasse) bzw. 25 € (Pflegekasse)
  • Das Bett wird meist als Leihgabe bereitgestellt — inklusive Matratze, Wartung und Stromkostenerstattung

Wenn die Pflege zu Hause mehr Raum einnimmt, stellt sich irgendwann die Frage nach einem Pflegebett. Vielleicht fällt Ihrem Angehörigen das Aufstehen schwer, die Körperpflege im normalen Bett wird zunehmend anstrengend oder die Pflegekraft braucht eine rückenschonende Arbeitshöhe. Ein Pflegebett kann den Alltag für alle Beteiligten deutlich erleichtern — und die Kosten übernimmt in den meisten Fällen die Kranken- oder Pflegekasse.

Was ist ein Pflegebett und was kann es?

Ein Pflegebett ist ein funktionales Bettsystem, das speziell für die Pflege zu Hause entwickelt wurde. Anders als ein normales Bett lässt es sich in Höhe, Rücken- und Fußteil elektrisch verstellen. Das erleichtert nicht nur die Pflege, sondern stärkt auch die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Die wichtigsten Funktionen im Überblick:

  • Höhenverstellbar: Pflegende können in einer rückenschonenden Höhe arbeiten. Zum Ein- und Aussteigen wird das Bett wieder abgesenkt.
  • Rücken- und Fußteil aufrichtbar: Ermöglicht aufrechtes Sitzen zum Essen, Trinken oder Fernsehen.
  • Sicherheitsfunktionen: Abnehmbare Seitengitter, Aufrichthilfen und geteilte Seitensicherungen verhindern Stürze aus dem Bett.

Die Standardmaße der Liegefläche betragen 90 × 200 cm. Eine passende Pflegematratze ist in der Kassenleistung enthalten und muss nicht separat beantragt werden.

Welche Pflegebett-Modelle gibt es?

Je nach Pflegebedarf kommen unterschiedliche Modelle in Frage:

  • Klassisches Pflegebett: Elektrisch verstellbar, Holzrahmen, feststellbare Rollen — der Standardtyp für die meisten Pflegesituationen.
  • Niederflurbett: Lässt sich besonders tief absenken (bis nahe Bodenniveau). Reduziert das Verletzungsrisiko bei einem Sturz aus dem Bett — besonders geeignet bei Demenz.
  • Pflegebett-Doppelbett: Ermöglicht gemeinsames Schlafen, wenn ein Partner pflegebedürftig ist.
  • Schwerlastbett: Für Personen über 120 kg, mit breiterer Liegefläche (120 × 200 cm) und stärkeren Verstellmotoren.
  • Stehbett: Richtet die liegende Person langsam in eine stehende Position auf — wird bei schwerer Bettlägerigkeit oder zur Rehabilitation eingesetzt.

Was kostet ein Pflegebett?

Die Kosten variieren je nach Modell und Ausstattung:

  • Elektrische Standard-Pflegebetten: 1.000 bis 2.500 €
  • Spezialmodelle (Schwerlast, Stehbett, Seitenlagerung): 2.500 bis über 6.000 €
  • Zubehör (Aufrichthilfe, Seitengitter, Bettgalgen, Spezialmatratze): zusätzliche Kosten, die ebenfalls von der Kasse übernommen werden können

Sie müssen diese Kosten in aller Regel nicht selbst tragen. Pflegebetten sind als Hilfsmittel anerkannt und werden von der Kranken- oder Pflegekasse finanziert.

Pflegebett beantragen: So gehen Sie vor

Es gibt zwei Wege, ein Pflegebett zu bekommen — beide führen zur Kostenübernahme durch die Kasse:

Weg 1: Verbindliche Empfehlung einer Pflegefachkraft

Bereits während der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst kann der Gutachter eine verbindliche Empfehlung für ein Pflegebett aussprechen. Auch Pflegekräfte, die den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen, können eine solche Empfehlung ausstellen.

Diese Empfehlung reicht zusammen mit einem anerkannten Pflegegrad für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse aus — ein ärztliches Rezept ist dann nicht nötig.

Weg 2: Ärztliche Verordnung (Rezept)

Ihr Hausarzt kann ein Pflegebett per Rezept verordnen. Dazu gehört eine Diagnose, eine Beschreibung der Einschränkungen und die Angabe, warum das Pflegebett medizinisch oder pflegerisch notwendig ist. Das Rezept reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Kranken- und Pflegekasse klären dann untereinander, wer die Kosten übernimmt.

Zuzahlung

Bei der Krankenkasse beträgt die gesetzliche Zuzahlung maximal 10 € (§ 61 SGB V). Bei der Pflegekasse sind es maximal 25 € (§ 40 SGB XI). Wenn sich beide Kassen die Kosten teilen, liegt die Zuzahlung bei höchstens 10 €.

Wie schnell bekomme ich das Bett?

Die Kasse hat drei Wochen Zeit, das Pflegebett bereitzustellen. Wird der Medizinische Dienst zur Prüfung eingeschaltet, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Die Lieferung und den Aufbau übernimmt in der Regel ein vom Vertragspartner beauftragtes Sanitätshaus.

Pflegebett als Leihgabe oder Kauf?

In den allermeisten Fällen erhalten Sie das Pflegebett als Leihgabe von der Kasse. Das hat Vorteile:

  • Die Kasse trägt auch die Kosten für Wartung und Reparaturen.
  • Wird das Bett nicht mehr benötigt, wird es abgeholt — Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Auch die Stromkosten für ein elektrisches Pflegebett können Sie sich von der Kasse erstatten lassen.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird, haben Sie das Recht auf Widerspruch. In vielen Fällen lohnt sich das — ein genaueres ärztliches Attest oder eine ergänzende Stellungnahme der Pflegekraft kann die Entscheidung kippen.

Nützliches Zubehör für das Pflegebett

Das Pflegebett lässt sich mit verschiedenem Zubehör erweitern. Vieles davon kann ebenfalls auf Rezept oder per Empfehlung beantragt werden:

  • Bettgalgen/Aufrichthilfe: Ein dreieckiger Griff über dem Bett zum Hochziehen — fördert die Selbstständigkeit.
  • Seitengitter: Schützt vor dem Herausfallen, besonders nachts. Bei Demenz sollten geteilte Gitter verwendet werden, die das eigenständige Aufstehen nicht behindern.
  • Bettbeistelltisch: Erleichtert Essen, Trinken und Aktivitäten im Bett.
  • Antidekubitusmatratze: Verhindert Wundliegen bei Personen, die viel Zeit im Bett verbringen. Muss separat beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Pflegegrad für ein Pflegebett?

Nicht zwingend. Über die Krankenkasse können Sie ein Pflegebett auch ohne Pflegegrad erhalten, wenn Ihr Arzt es per Rezept verordnet. Über die Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad Voraussetzung.

Kann ich mir das Pflegebett aussuchen?

Die Kasse finanziert immer nur das medizinisch oder pflegerisch Notwendige. Wenn Sie ein bestimmtes Modell oder besondere Ausstattung wünschen, die über das Notwendige hinausgeht, können Sie die Mehrkosten als Aufzahlung selbst tragen.

Was passiert mit dem Pflegebett, wenn es nicht mehr gebraucht wird?

Wenn Sie das Bett als Kassenleistung erhalten haben, gehört es nicht Ihnen. Es wird abgeholt und wiederverwendet. Haben Sie das Bett selbst gekauft, können Sie es gebraucht verkaufen.

Kann ich auch ein Doppelbett als Pflegebett bekommen?

Ja, Pflegebett-Doppelbetten sind verfügbar. Die Kostenübernahme durch die Kasse ist möglich, muss aber begründet werden — zum Beispiel, wenn beide Partner pflegebedürftig sind oder die gemeinsame Schlafmöglichkeit für die psychische Gesundheit wichtig ist.

Werden auch die Stromkosten für ein elektrisches Pflegebett erstattet?

Ja. Wenn Sie das Pflegebett als Kassenleistung erhalten haben, können Sie sich die laufenden Stromkosten von der Kasse erstatten lassen. Das gilt für alle elektrischen Hilfsmittel.

Ein Pflegebett kann die häusliche Pflege für alle Beteiligten erheblich erleichtern — sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegenden. Wenn Sie sich fragen, welche Unterstützung für Ihre Pflegesituation insgesamt möglich ist – bis hin zu einer 24-Stunden-Betreuung zu Hause –, hilft Ihnen unser kostenloser Fragebogen bei einer ersten Einschätzung — unverbindlich und in wenigen Minuten.