Eine Krankenhausentlassung kommt oft schneller, als Angehörige es erwarten. Plötzlich stehen Sie vor der Frage: Wie geht es zu Hause weiter — wer versorgt meine Mutter, meinen Vater, meinen Partner? Die gute Nachricht: Sie sind in dieser Situation nicht allein. Es gibt klare gesetzliche Regelungen und finanzielle Hilfen, die den Übergang vom Krankenhaus in die häusliche Versorgung erleichtern.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Rechte Sie haben, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie die Pflege nach dem Krankenhaus organisieren — auch wenn die Zeit drängt.
Entlassmanagement: Welche Hilfe Ihnen das Krankenhaus schuldet
Seit 2015 haben gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf ein strukturiertes Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Das bedeutet: Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Übergang in die Nachversorgung aktiv zu organisieren — nicht nur zu empfehlen, sondern tatsächlich in die Wege zu leiten.
Konkret muss das Krankenhaus folgende Aufgaben übernehmen:
- Versorgungsbedarf frühzeitig erfassen: Bereits während des Aufenthalts wird geprüft, welche Nachsorge Ihr Angehöriger braucht — ob ambulante Pflege, Reha, Hilfsmittel oder Kurzzeitpflege.
- Verordnungen ausstellen: Krankenhausärzte können für einen Übergangszeitraum von bis zu 7 Tagen Medikamente, Verbandmittel, Heilmittel (z. B. Physiotherapie), Hilfsmittel (z. B. Rollator, Pflegebett), häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen.
- Kontakt zu Leistungserbringern herstellen: Das Krankenhaus muss rechtzeitig vor der Entlassung die nötigen Versorger kontaktieren — ambulante Pflegedienste, Reha-Einrichtungen, Sanitätshäuser oder stationäre Pflegeeinrichtungen.
- Kranken- und Pflegekasse einbeziehen: Bei Bedarf nimmt das Krankenhaus Kontakt zur Kasse auf, damit Anträge (z. B. auf Pflegegrad oder Kurzzeitpflege) noch während des Aufenthalts gestellt werden können.
- Entlassbrief erstellen: Bei der Entlassung erhalten Sie einen Arztbrief mit allen relevanten Informationen für die weiterbehandelnden Ärzte sowie eine Rufnummer für Rückfragen.
Ihre zentrale Anlaufstelle im Krankenhaus ist der Sozialdienst. Sprechen Sie ihn so früh wie möglich an — idealerweise bereits bei der Aufnahme, nicht erst kurz vor der Entlassung.
Wichtig: Bestehen Sie auf das Entlassmanagement. Es ist Ihr gesetzliches Recht.
Übergangspflege: Wenn die Versorgung zu Hause noch nicht steht
Was passiert, wenn Ihr Angehöriger entlassen werden soll, aber die Anschlussversorgung noch nicht organisiert ist? Kein Kurzzeitpflegeplatz frei, der Pflegedienst kann erst nächste Woche starten, der Reha-Platz ist noch nicht genehmigt?
Für genau diese Situation gibt es seit Juli 2021 die Übergangspflege im Krankenhaus nach § 39e SGB V. Sie ermöglicht, dass Patienten nach Abschluss ihrer Behandlung bis zu 10 weitere Tage im Krankenhaus versorgt werden, wenn die notwendige Nachversorgung nicht rechtzeitig verfügbar ist.
Die wichtigsten Fakten zur Übergangspflege:
- Dauer: Maximal 10 Tage je Krankenhausbehandlung.
- Ort: Ausschließlich in dem Krankenhaus, in dem die Behandlung stattfand.
- Leistungsumfang: Grund- und Behandlungspflege, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, ärztliche Behandlung, Unterkunft und Verpflegung sowie ein fortlaufendes Entlassmanagement.
- Kosten: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
- Voraussetzung: Es muss nachgewiesen werden, dass die erforderliche Anschlussversorgung nicht oder nur mit erheblichem Aufwand erbracht werden kann.
Die Übergangspflege ist eine Auffanglösung, kein Wahlrecht. Sie greift nachrangig — also erst, wenn alle anderen Wege der Anschlussversorgung geprüft und nicht verfügbar sind.
Checkliste: Die wichtigsten Schritte vor der Entlassung
Je früher Sie mit der Organisation beginnen, desto reibungsloser verläuft der Übergang. Diese Schritte sollten Sie möglichst noch während des Krankenhausaufenthalts angehen:
1. Sozialdienst kontaktieren
Melden Sie sich beim Sozialdienst des Krankenhauses — am besten sofort nach der Aufnahme.
2. Pflegegrad beantragen
Hat Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad, stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse so früh wie möglich — am besten noch aus dem Krankenhaus heraus. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegrad-Antrag zeigt Ihnen, wie das geht.
3. Häusliche Krankenpflege verordnen lassen
Braucht Ihr Angehöriger nach der Entlassung medizinische Versorgung zu Hause, kann der Krankenhausarzt häusliche Krankenpflege für bis zu 7 Tage verordnen. Danach verlängert der Hausarzt die Verordnung bei Bedarf.
4. Hilfsmittel organisieren
Pflegebett, Rollator, Toilettenstuhl, Duschhocker — viele Hilfsmittel kann das Krankenhaus direkt verordnen. Klären Sie mit dem Sozialdienst, was benötigt wird und ob die Lieferung bis zur Entlassung möglich ist.
5. Ambulanten Pflegedienst oder 24-Stunden-Betreuung arrangieren
Klären Sie, welche Form der Unterstützung zu Hause nötig ist: ein ambulanter Pflegedienst für einzelne Einsätze am Tag, Tagespflege oder eine 24-Stunden-Betreuung für eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung.
6. Medikamentenplan und Entlassbrief mitnehmen
Lassen Sie sich den Entlassbrief und den aktuellen Medikamentenplan aushändigen. Beides braucht der Hausarzt, um die Behandlung nahtlos fortzusetzen.
7. Wohnung vorbereiten
Prüfen Sie, ob die Wohnung barrierefrei genug ist: Sind Stolperfallen beseitigt? Ist das Bett im Erdgeschoss erreichbar? Gibt es Haltegriffe im Bad?
8. Arbeitgeber informieren
Müssen Sie kurzfristig die Pflege organisieren, haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, bis zu 10 Arbeitstage im Jahr fernzubleiben; als Lohnersatz zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld.
Pflegegrad beantragen — auch im Eilverfahren
Viele Angehörige erfahren erst durch einen Krankenhausaufenthalt, dass ein Pflegegrad nötig ist — etwa nach einem Schlaganfall, einem Oberschenkelhalsbruch oder einer schweren Operation.
So funktioniert der Antrag:
- Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt (angesiedelt bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen). Ein formloser Anruf oder ein kurzes Schreiben reicht.
- Der Sozialdienst des Krankenhauses kann den Antrag unterstützen und die Kontaktaufnahme zur Pflegekasse übernehmen.
Beschleunigte Begutachtung bei Krankenhausentlassung: Wenn sich Ihr Angehöriger noch im Krankenhaus befindet oder gerade entlassen wurde und die Versorgung zu Hause sichergestellt werden muss, kann die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) beschleunigt werden. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich und weisen Sie die Pflegekasse auf die Dringlichkeit hin.
Detaillierte Informationen zum gesamten Verfahren finden Sie in unserem Ratgeber: Pflegegrad beantragen.
Diese Leistungen helfen in den ersten Wochen
Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)
Die häusliche Krankenpflege umfasst medizinische Leistungen wie Verbandswechsel, Injektionen oder Medikamentengabe durch einen Pflegedienst. Der Krankenhausarzt kann sie für bis zu 7 Tage verordnen, der Hausarzt verlängert bei Bedarf. Zusätzlich besteht Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für bis zu 4 Wochen, wenn kein Pflegegrad vorliegt. Die Kosten trägt die Krankenkasse.
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, kann Ihr Angehöriger in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden. Die Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, für maximal 8 Wochen pro Jahr. Seit dem 1. Juli 2025 gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammen (§ 42a SGB XI). Auch ohne Pflegegrad kann bei medizinischer Notwendigkeit ein Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V bestehen.
Pflegeunterstützungsgeld (§ 44a SGB XI)
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, der Arbeit bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr fernzubleiben, um eine akute Pflegesituation zu organisieren (§ 2 Pflegezeitgesetz). Der Arbeitgeber muss diese Zeit nicht bezahlen; als Lohnersatz zahlt die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld — es beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (2026: maximal 135,63 Euro pro Tag).
Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)
Wer nach einem Krankenhausaufenthalt den Haushalt nicht selbst führen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe — für bis zu 4 Wochen, mit Kindern unter 12 Jahren sogar bis zu 26 Wochen.
Wann eine 24-Stunden-Betreuung die richtige Lösung ist
Manche Krankenhausaufenthalte verändern das Leben grundlegend. Nach einem Schlaganfall, einem Oberschenkelhalsbruch, einer schweren Operation oder bei fortgeschrittener Erkrankung ist oft absehbar, dass Ihr Angehöriger dauerhaft Unterstützung im Alltag braucht — nicht nur für wenige Stunden am Tag, sondern rund um die Uhr.
Eine 24-Stunden-Betreuung kann hier die passende Lösung sein. Eine erfahrene Betreuungskraft zieht in den Haushalt Ihres Angehörigen ein und arbeitet etwa 40 Stunden pro Woche: Sie führt den Haushalt, kocht, hilft beim Anziehen, begleitet zu Arztbesuchen und ist ansprechbar. Grundpflege wie Waschen übernimmt sie je nach Ausbildung; Medikamente stellen oder geben, Insulin spritzen und Wunden versorgen bleibt Aufgabe eines Pflegedienstes. Ihr Angehöriger bleibt in seiner vertrauten Umgebung — das fördert die Genesung und gibt Sicherheit.
Für die Finanzierung lassen sich verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung kombinieren. Lesen Sie auch unseren Ratgeber Plötzlich Pflegefall: Was jetzt zu tun ist.
Wenn sich nach der Entlassung zeigt, dass Ihr Angehöriger dauerhaft Unterstützung im Alltag braucht, kann eine 24-Stunden-Betreuungskraft eine verlässliche Lösung sein. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich — gemeinsam finden wir die passende Betreuung für Ihre Situation.
Häufige Fragen zur Pflege nach dem Krankenhaus
Wie schnell muss das Krankenhaus die Entlassung vorbereiten?
Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Nachsorgebedarf möglichst frühzeitig zu erfassen und einen Entlassplan aufzustellen. Sprechen Sie den Sozialdienst frühzeitig an. Das Entlassmanagement verpflichtet das Krankenhaus, die Anschlussversorgung vor der Entlassung in die Wege zu leiten. Ist sie nicht gesichert, verweisen Sie auf diese Pflicht und auf die Übergangspflege nach § 39e SGB V.
Was tun, wenn kein Kurzzeitpflegeplatz frei ist?
Genau für diese Situation gibt es die Übergangspflege nach § 39e SGB V. Wenn weder Kurzzeitpflege noch häusliche Krankenpflege noch Reha rechtzeitig verfügbar sind, kann Ihr Angehöriger bis zu 10 Tage im Krankenhaus bleiben. Der Sozialdienst muss mindestens 20 geeignete Einrichtungen anfragen.
Kann ich den Pflegegrad rückwirkend beantragen?
Der Pflegegrad gilt ab dem Tag der Antragstellung, nicht rückwirkend. Deshalb ist es so wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen — idealerweise noch während des Krankenhausaufenthalts.
Wer bezahlt den Krankentransport nach Hause?
Wenn medizinische Gründe dafür sprechen, kann der Krankenhausarzt eine Krankenfahrt nach Hause verordnen. Eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse ist dafür nicht erforderlich.
Wie lange dauert es, bis ein Pflegedienst starten kann?
Das hängt von der Region und der Auslastung der Pflegedienste ab. In manchen Gebieten sind kurzfristige Einsätze innerhalb weniger Tage möglich, in anderen müssen Sie mit Wartezeiten von ein bis zwei Wochen rechnen. Bitten Sie den Sozialdienst des Krankenhauses, die Suche frühzeitig zu starten.
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Orientierung. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch die Pflegekasse, den Sozialdienst oder eine Rechtsberatung. Die genannten Leistungsbeträge entsprechen dem Stand 2026 und können sich durch gesetzliche Änderungen verändern.