Endlich eine Auszeit nehmen: Was die Verhinderungspflege ermöglicht
Die häusliche Pflege eines Angehörigen ist eine herausfordernde Aufgabe, die viel Kraft und Zeit in Anspruch nimmt. Doch was geschieht, wenn Sie als pflegende Person selbst einmal ausfallen – sei es durch Krankheit, einen dringenden Termin oder den wohlverdienten Urlaub? Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel.
Als „Ersatzpflege“ konzipiert, springt die Verhinderungspflege ein, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei die Kosten für eine Ersatzbetreuung – entweder durch einen professionellen Dienst wie Hauspflege-24, durch Freunde und Bekannte oder auch durch andere Familienmitglieder.
Die Neuregelungen 2025: Mehr Flexibilität für Pflegende
Die gute Nachricht für pflegende Angehörige: Ab Juli 2025 treten umfangreiche Verbesserungen in Kraft, die den Zugang zur Verhinderungspflege vereinfachen und ihre Nutzung flexibler gestalten.
Wegfall der Vorpflegezeit
Eine der größten Hürden fällt komplett weg: Die bislang notwendige sechsmonatige „Vorpflegezeit“ wird abgeschafft. Bisher mussten Pflegebedürftige mindestens ein halbes Jahr zu Hause gepflegt worden sein, bevor sie Verhinderungspflege beantragen konnten. Ab Sommer 2025 können Sie diese Leistung direkt nach Feststellung eines Pflegegrades (2-5) in Anspruch nehmen.
Wussten Sie schon? Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 gilt diese Erleichterung bereits seit Anfang 2024.
Längere Entlastungszeiten
Statt wie bisher sechs Wochen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig bis zu acht Wochen pro Jahr Verhinderungspflege nutzen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für längere Auszeiten oder häufigere kurze Entlastungen.
Vereinfachte Budgetnutzung
Die bisherige komplizierte Regelung zur Übertragung von Mitteln zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wird durch ein einfaches Prinzip ersetzt: Ab Juli 2025 steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung, das flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Dies beseitigt die bisherigen Übertragungshürden und schafft maximale Gestaltungsfreiheit bei der Inanspruchnahme.
Pflegegeld während der Ersatzpflege
Eine weitere Verbesserung betrifft die Weiterzahlung des Pflegegeldes: Künftig wird es während der Verhinderungspflege für bis zu acht Wochen (statt bisher sechs) zur Hälfte weitergezahlt, sofern die tägliche Pflegezeit über acht Stunden liegt.
Die aktuelle Situation bis Mitte 2025
Bis die Neuregelungen in Kraft treten, gelten folgende Bestimmungen:
- Grundbetrag: 1.685 Euro pro Kalenderjahr
- Maximale Dauer: 42 Tage bzw. sechs Wochen jährlich
- Kombinationsmöglichkeit: Bis zu 843 Euro aus nicht genutzter Kurzzeitpflege können für die Verhinderungspflege genutzt werden (Gesamtbetrag dann bis zu 2.528 Euro)
- Voraussetzungen: Sechs Monate Vorpflegezeit und mindestens Pflegegrad 2
Stundenweise oder tageweise? So nutzen Sie die Verhinderungspflege optimal
Die Verhinderungspflege lässt sich auf zwei Arten in Anspruch nehmen:
Die stundenweise Variante
Wenn Sie nur kurzzeitig verhindert sind – etwa für einen Arztbesuch, Behördengänge oder einen Nachmittag mit Freunden – empfiehlt sich die stundenweise Verhinderungspflege:
- Maximal 8 Stunden pro Tag
- Keine Kürzung des Pflegegeldes
- Keine Anrechnung auf die maximale Nutzungsdauer (nur auf den Geldbetrag)
- Ideal für regelmäßige kurze Auszeiten
Die tageweise Variante
Für längere Abwesenheiten wie Urlaube oder Krankenhausaufenthalte eignet sich die tageweise Nutzung:
- Mehr als 8 Stunden pro Tag
- 50% des Pflegegeldes werden weitergezahlt
- Volle Anrechnung auf die maximale Nutzungsdauer (derzeit 6 Wochen)
- Perfekt für zusammenhängende Erholungsphasen
Wer kann die Pflege übernehmen?
Bei der Auswahl der Ersatzpflegeperson haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Professionelle Pflegekräfte
Pflegedienste und Betreuungsdienste wie Hauspflege-24 bieten professionelle Unterstützung durch geschultes Personal. Hierbei steht Ihnen der volle Betrag von 1.685 Euro zur Verfügung.
Familie und Freunde
Bei der Übernahme durch Angehörige gelten unterschiedliche Regelungen:
- Entfernte Verwandte, Freunde, Nachbarn: Voller Anspruch auf 1.685 Euro
- Nahe Verwandte (bis zum zweiten Grad): Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes begrenzt (bei Pflegegrad 2 beispielsweise 520,50 Euro)
- Zusätzliche Kosten: Nachgewiesene Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall können zusätzlich erstattet werden
Einfache Beantragung: So kommen Sie an die Leistung
Die Verhinderungspflege lässt sich unkompliziert beantragen:
- Zeitpunkt wählen: Sie können den Antrag vor oder nach der Inanspruchnahme stellen (rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich)
- Belege sammeln: Dokumentieren Sie wer, wann, wie lange und zu welchen Kosten die Pflege übernommen hat
- Formular ausfüllen: Ein einfacher Antrag bei der Pflegekasse genügt (oft online möglich)
- Einreichen und abwarten: Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Kostenerstattung
Praxistipp: Selbst nach dem Tod eines Pflegebedürftigen kann die Verhinderungspflege noch bis zu einem Jahr rückwirkend beantragt werden.
Fazit: Mehr Entlastung für Pflegende ab 2025
Die Verhinderungspflege entwickelt sich mit den neuen Regelungen zu einem noch wertvolleren Entlastungsinstrument für pflegende Angehörige. Ab Sommer 2025 profitieren Sie von:
- Sofortigem Leistungszugang ohne Wartezeit
- Längeren Entlastungsphasen (8 statt 6 Wochen)
- Einem flexiblen Gesamtbudget ohne komplizierte Übertragungsregeln
- Mehr Transparenz durch regelmäßige Information der Pflegekassen
Nutzen Sie diese Chancen für mehr Freiräume und Erholung in Ihrem Pflegealltag!