Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, Leistungen und Beantragung (2025)
Einleitung
Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist für Angehörige oft mit großen Herausforderungen verbunden – emotional, organisatorisch und finanziell. Die Pflegeversicherung in Deutschland unterstützt Betroffene durch die Einstufung in sogenannte Pflegegrade. Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, die in ihrer Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt sind. Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick über die Voraussetzungen, Leistungen und den Ablauf der Beantragung im Jahr 2025.
Was ist Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten einer Person. Die Einstufung basiert auf einem Punktesystem: Wer zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreicht, wird in Pflegegrad 3 eingeordnet. Bewertet werden dabei nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen.
Typische Gründe für eine Einstufung in diesen Pflegegrad sind fortgeschrittene Demenz, erhebliche Einschränkungen der Mobilität oder chronische Erkrankungen, die mit einem hohen Pflegebedarf einhergehen. Zuständig für die Begutachtung sind der Medizinische Dienst bei gesetzlich Versicherten oder Medicproof bei privat Versicherten.
Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss eine erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit vorliegen, die voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen bleibt. Die Einschätzung erfolgt mithilfe des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA), das sechs Lebensbereiche bewertet: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Jedes dieser Module wird unterschiedlich gewichtet und fließt in die Gesamtpunktzahl ein, die letztlich über die Einstufung entscheidet.
Leistungen bei Pflegegrad 3
Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf eine Reihe von Unterstützungsleistungen. Dazu gehört das Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige oder Freunde erfolgt. Alternativ oder ergänzend können Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.497 Euro monatlich genutzt werden, wenn ein ambulanter Pflegedienst eingebunden wird.
Darüber hinaus ist eine Kombination beider Varianten möglich – abhängig davon, wie viel professionelle Unterstützung tatsächlich beansprucht wird. Zusätzlich stellt die Pflegeversicherung einen Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung, der etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote eingesetzt werden kann.
Für temporäre Ausfälle der Pflegeperson kann Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.685 Euro pro Jahr beantragt werden. Bei vorübergehendem stationärem Pflegebedarf greift die Kurzzeitpflege mit bis zu 1.854 Euro jährlich. Für teilstationäre Angebote wie Tages- oder Nachtpflege stehen monatlich bis zu 1.357 Euro zur Verfügung. Auch bei vollstationärer Pflege wird mit einem Zuschuss von 1.319 Euro monatlich unterstützt.
Weitere Leistungen umfassen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 42 Euro monatlich) sowie einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für notwendige Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.
Beantragung von Pflegegrad 3
Der erste Schritt zur Einstufung in Pflegegrad 3 ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse – telefonisch, schriftlich oder online. Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof mit der Begutachtung der pflegebedürftigen Person.
Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist entscheidend. Ein Pflegetagebuch, das über mindestens zwei Wochen den täglichen Pflegeaufwand dokumentiert, kann helfen, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu belegen. Wichtig ist auch, medizinische Unterlagen wie Arztberichte oder Medikamentenpläne bereitzuhalten. Es empfiehlt sich, dass eine vertraute Person beim Begutachtungstermin anwesend ist, um ergänzende Informationen zu geben und als emotionale Unterstützung zu fungieren.
Der Gutachter beurteilt im Termin die sechs Module des NBA und vergibt auf dieser Grundlage Punkte. Für Pflegegrad 3 sind zwischen 47,5 und unter 70 Punkte notwendig. Das Ergebnis wird anschließend schriftlich mitgeteilt. Sollte es zu einer Ablehnung oder zu Unstimmigkeiten kommen, besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Angehörige, die sich um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern, leisten einen unschätzbaren Beitrag – und haben selbst Anspruch auf Unterstützung. Wer mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche berufstätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge durch die Pflegekasse erhalten.
Darüber hinaus bieten viele Kassen kostenlose Pflegekurse an, in denen pflegende Angehörige lernen, worauf es in der häuslichen Pflege ankommt. Zudem besteht Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro kann genutzt werden, um Hilfen im Haushalt oder Betreuungsdienste zu finanzieren und pflegende Angehörige zu entlasten.
Pflegegrad 3 und 24-Stunden-Betreuung
Für viele Familien ist die sogenannte 24-Stunden-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Bei diesem Modell lebt eine Betreuungskraft im Haushalt der pflegebedürftigen Person und übernimmt vielfältige Aufgaben: von der Grundpflege über Hilfe im Alltag bis zur nächtlichen Betreuung.
Hauspflege 24 vermittelt qualifizierte Betreuungskräfte und bietet eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen. Die Kostenstruktur wird transparent aufgeschlüsselt, und bei der Auswahl geeigneter Finanzierungsmöglichkeiten – etwa durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den Entlastungsbetrag – wird beratend unterstützt.
Häufige Fragen (FAQ)
Pflegegrad 3 kann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden. Eine erneute Begutachtung findet in der Regel alle zwei bis fünf Jahre statt oder wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich verändert. Bei Ablehnung des Antrags kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Fazit
Pflegegrad 3 bringt zahlreiche Leistungen mit sich, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar entlasten können. Eine fundierte Vorbereitung auf die Begutachtung und das Wissen um die verschiedenen Leistungsansprüche sind entscheidend, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Hauspflege 24 steht Betroffenen dabei als erfahrener und zuverlässiger Partner zur Seite.