+49 781 / 953 80 530

Private Pflegepflichtversicherung: Was privat Versicherten zusteht

Zusammenfassung

  • Wer privat krankenversichert ist, muss beim selben Unternehmen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen (§ 23 Absatz 1 SGB XI).
  • Die Leistungen sind den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig; statt Sachleistungen gibt es eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung.
  • Pflegegrade und Punktschwellen sind identisch – begutachtet wird von Medicproof, dem medizinischen Dienst der privaten Versicherer.
  • Über den Antrag muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entschieden werden; die 70 Euro je begonnener Woche Verzug gelten auch für private Versicherungsunternehmen.
  • Beihilfeberechtigte brauchen zwei Anträge: einen bei der Beihilfestelle, einen bei der Versicherung.
  • Der Versicherer darf nicht kündigen, keine Vorerkrankungen ausschließen und keine Prämie über dem Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung verlangen (§ 110 SGB XI).

Wenn die Eltern privat krankenversichert sind, kommt im Pflegefall schnell Unsicherheit dazu: Gelten die Pflegegrade überhaupt? Zahlt eine private Versicherung weniger als eine Pflegekasse? Und warum liegt nach dem ersten Einsatz des Pflegedienstes eine Rechnung im Briefkasten statt einer Abrechnung? Die Leistungen sind dieselben wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung – der Weg dorthin ist ein anderer, und genau daran scheitern viele Familien in den ersten Wochen.

Wer privat pflegeversichert ist – und warum automatisch

Wer gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, ist verpflichtet, bei diesem Unternehmen auch einen Vertrag zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit abzuschließen und aufrechtzuerhalten. Das steht in § 23 Absatz 1 SGB XI. Diese private Pflegepflichtversicherung – oft mit PPV abgekürzt – ist also keine freiwillige Zusatzpolice, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie läuft meist unbemerkt mit, bis der Pflegefall eintritt.

Ein Wahlrecht gibt es trotzdem: Der Pflegevertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Dieses Wahlrecht ist innerhalb von sechs Monaten auszuüben, gerechnet ab dem Eintritt der individuellen Versicherungspflicht (§ 23 Absatz 2 SGB XI).

Dieselben Leistungen, ausgezahlt als Kostenerstattung

Der Gesetzgeber hat die private Pflegepflichtversicherung eng an die soziale Pflegeversicherung gebunden. Der Vertrag muss Leistungen vorsehen, die „nach Art und Umfang“ den Leistungen des Vierten Kapitels des SGB XI gleichwertig sind. Und weiter: „Dabei tritt an die Stelle der Sachleistungen eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung“ (§ 23 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB XI). Niemand bekommt also weniger, nur weil er privat versichert ist.

Die Leistungsbeträge im Überblick

Es gelten dieselben monatlichen Beträge wie in der sozialen Pflegeversicherung. Stand: September 2026.

  • Pflegegeld (§ 37 SGB XI): 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4, 990 Euro bei Pflegegrad 5.
  • Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI): 796, 1.497, 1.859 und 2.299 Euro in den Pflegegraden 2 bis 5 – bei privat Versicherten als Erstattung der Pflegedienstrechnung bis zu dieser Höhe.
  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): bis zu 131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI): ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro ab Pflegegrad 2.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Absatz 4 SGB XI): bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Wie sich Pflegegeld und Sachleistung kombinieren lassen und wann welcher Weg günstiger ist, erklären wir ausführlich im Beitrag zum Pflegegeld und seiner Beantragung.

Was Kostenerstattung im Alltag bedeutet

Dieser eine Unterschied verursacht die meiste Verwirrung. Gesetzlich Versicherte unterschreiben beim Pflegedienst einen Vertrag, und der Dienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Privat Versicherte bekommen die Rechnung selbst – und müssen sie zunächst auch selbst bezahlen. Erst danach reichen sie die Belege bei ihrer Versicherung ein und erhalten das Geld zurück.

Praktisch heißt das: Richten Sie von Anfang an eine feste Ablage für Pflegerechnungen ein und reichen Sie monatlich ein, nicht einmal im Jahr. Rechnen Sie außerdem damit, dass zwischen Zahlung und Erstattung einige Wochen liegen können – gerade in den ersten Monaten braucht das Haushaltskonto der Eltern dafür eine Reserve. Für den Entlastungsbetrag schreibt das Gesetz die Erstattung gegen Belege sogar ausdrücklich vor und verlangt, dass auf dem Beleg eindeutig erkennbar ist, um welche Art von Leistung es ging – Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Pflegedienst oder ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot (§ 45b Absatz 2 SGB XI). Welche Angebote dazugehören, steht in unserem Beitrag zum Entlastungsbetrag.

Begutachtung: Medicproof statt Medizinischer Dienst

Den Pflegegrad stellt bei privat Versicherten nicht der Medizinische Dienst fest, sondern Medicproof – nach eigenen Angaben der medizinische Dienst der Privaten, beauftragt von den privaten Versicherungsunternehmen. Am Maßstab ändert das nichts: Die Unternehmen sind verpflichtet, „für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie für die Zuordnung zu einem Pflegegrad dieselben Maßstäbe wie in der sozialen Pflegeversicherung anzulegen“ (§ 23 Absatz 6 Nummer 1 SGB XI).

Es gelten also dieselben sechs Module und dieselben Punktschwellen: Pflegegrad 1 ab 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 ab 27, Pflegegrad 3 ab 47,5, Pflegegrad 4 ab 70 und Pflegegrad 5 ab 90 Punkten (§ 15 Absatz 3 SGB XI). Der Besuch läuft ab wie bei gesetzlich Versicherten – und Sie können sich genauso darauf vorbereiten. Unsere Anleitung zur Vorbereitung der Pflegebegutachtung gilt für privat Versicherte unverändert.

Fristen gelten auch für private Versicherer

Über den Antrag muss spätestens 25 Arbeitstage nach seinem Eingang schriftlich entschieden werden (§ 18c Absatz 1 SGB XI). Wird diese Frist überschritten, sind 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung zu zahlen. Entscheidend für privat Versicherte: Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass Entsprechendes auch für die privaten Versicherungsunternehmen gilt, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen (§ 18c Absatz 5 Satz 3 SGB XI). Die Zahlung entfällt allerdings, wenn das Unternehmen die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt

Hier unterscheidet sich der Weg: Es entscheidet ein Versicherungsunternehmen, keine Behörde. Fordern Sie zuerst das Gutachten an. § 110 Absatz 5 SGB XI verpflichtet die Versicherungsunternehmen, den Versicherten Akteneinsicht zu gewähren – und sie müssen die Berechtigten über dieses Recht informieren, wenn sie das Ergebnis einer Prüfung auf Pflegebedürftigkeit mitteilen. Legen Sie Ihre Einwände danach schriftlich und punktgenau beim Versicherer dar. Welche Argumente tragen und wie Sie Abweichungen Modul für Modul belegen, zeigt unser Beitrag zum Widerspruch beim Pflegegrad; das Verfahren ist ein anderes, die inhaltliche Arbeit ist dieselbe.

Beihilfe: Wenn zwei Stellen zahlen

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch schließen keine Vollversicherung ab, sondern eine „anteilige beihilfekonforme Versicherung“ (§ 23 Absatz 3 SGB XI). Die Pflegeleistung wird dann aufgeteilt: Einen Teil übernimmt die Beihilfestelle, den Rest die private Pflegepflichtversicherung. Auch § 45b Absatz 2 SGB XI nennt diesen Weg beim Entlastungsbetrag ausdrücklich – die Erstattung kommt vom Versicherungsunternehmen „sowie im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von der Beihilfefestsetzungsstelle“.

Wie hoch der Anteil der Beihilfe ist, sagt der Bemessungssatz. Für den Bund legt § 46 Absatz 2 der Bundesbeihilfeverordnung fest: 50 Prozent für beihilfeberechtigte Personen, 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Ehegatten und für Versorgungsempfänger mit Ausnahme von Waisen, 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder. Sind zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, erhöht sich der Satz für die beihilfeberechtigte Person unter den dort genannten Voraussetzungen auf 70 Prozent (§ 46 Absatz 3 BBhV). Maßgeblich für Ihren Fall ist die Beihilfevorschrift Ihres Dienstherrn – fragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle nach Ihrem persönlichen Bemessungssatz, bevor Sie rechnen.

Zwei Folgen daraus sollten Sie kennen. Erstens: Sie stellen jede Leistung zweimal – einmal bei der Beihilfe, einmal bei der Versicherung. Reichen Sie nur bei einer Stelle ein, bleibt der andere Teil liegen. Zweitens: Weil die Versicherung nur den Restanteil trägt, darf ihre Prämie bei einem solchen Teilkostentarif 50 Prozent des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen (§ 110 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe e SGB XI).

Was der Versicherer nicht darf

§ 110 SGB XI schützt Versicherungspflichtige sehr weitgehend. Für die vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung gilt:

  • Kontrahierungszwang: Das Unternehmen muss den Vertrag auf Antrag abschließen (§ 110 Absatz 1 Nummer 1).
  • Kein Ausschluss von Vorerkrankungen und kein Ausschluss bereits pflegebedürftiger Personen.
  • Keine längeren Wartezeiten als in der sozialen Pflegeversicherung.
  • Keine Staffelung der Prämien nach Geschlecht und Gesundheitszustand.
  • Keine Prämie über dem Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung; bei Teilkostentarifen nach § 23 Absatz 3 höchstens 50 Prozent davon.
  • Beitragsfreie Mitversicherung der Kinder unter denselben Voraussetzungen wie in § 25 SGB XI.
  • Kein Rücktritt, keine Kündigung durch das Unternehmen, solange der Kontrahierungszwang besteht (§ 110 Absatz 4).

Zur Wartezeit ein Hinweis, der beim Wechsel wichtig wird: In der sozialen Pflegeversicherung besteht Anspruch auf Leistungen, wenn man in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre versichert war (§ 33 Absatz 2 SGB XI). Private Versicherer müssen Zeiten, die in der sozialen Pflegeversicherung zurückgelegt wurden, auf diese Wartezeit anrechnen (§ 23 Absatz 6 Nummer 2 SGB XI). Umgekehrt gilt dasselbe beim Wechsel von der privaten in die soziale Pflegeversicherung (§ 33 Absatz 3 SGB XI). Ein Versicherungswechsel lässt den Anspruch also nicht von vorn beginnen.

Beratung für privat Versicherte

Kostenlose Pflegeberatung gibt es auch hier. COMPASS Private Pflegeberatung ist nach Angaben des Unternehmens eine Einrichtung des PKV-Verbandes und berät privat Versicherte und ihre Angehörigen kostenfrei – telefonisch unter 0800 101 88 00 (montags bis freitags 8 bis 19 Uhr, samstags 10 bis 16 Uhr), per Videoberatung oder zu Hause. Daneben erlaubt § 7a Absatz 5 SGB XI den privaten Versicherungsunternehmen, für ihre Versicherten die Pflegeberater der Pflegekassen zu nutzen, und nach § 7a Absatz 7 SGB XI schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung Rahmenverträge über die Zusammenarbeit in der Beratung. Wie eine solche Beratung abläuft und was Sie mitbringen sollten, lesen Sie in unserem Beitrag zum Pflegestützpunkt.

Nicht verwechseln: Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung ist vorgeschrieben und deckt den gesetzlichen Leistungsumfang ab. Eine Pflegezusatzversicherung ist freiwillig und soll die Lücke zwischen diesen Leistungen und den tatsächlichen Pflegekosten verkleinern. Beides kann nebeneinander bestehen. Wann sich der zusätzliche Schutz lohnt und worauf im Kleingedruckten zu achten ist, behandeln wir getrennt im Beitrag zur Pflegezusatzversicherung.

24-Stunden-Betreuung zu Hause bei privater Pflegeversicherung

Viele Familien kombinieren Pflegegeld und Entlastungsbetrag mit einer Betreuungskraft, die im Haushalt der Eltern lebt. Bei privat Pflegeversicherten funktioniert das genauso – nur dass Sie Belege sammeln und einreichen. Wichtig ist, die Aufgaben realistisch zu verteilen: Eine Betreuungskraft arbeitet ungefähr 40 Stunden pro Woche und ist außerhalb ihrer Arbeitszeit für Notfälle da. Grundpflege übernimmt sie je nach Ausbildung. Behandlungspflege – Medikamente stellen und geben, Insulin spritzen, Injektionen, Wundversorgung – gehört nicht dazu und wird von einem Pflegedienst übernommen. Bei gesetzlich Versicherten zahlt diese häusliche Krankenpflege die Krankenkasse (§ 37 SGB V); privat Krankenversicherte sollten vorher im Tarif nachlesen oder beim Versicherer nachfragen, welche Leistungen abgedeckt sind. Was die Betreuung zu Hause insgesamt kostet, zeigt unsere Übersicht zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege.

Häufige Fragen

Bekommen privat Pflegeversicherte weniger Geld als gesetzlich Versicherte?

Nein. Der Vertrag muss Leistungen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sind; statt der Sachleistung gibt es eine der Höhe nach gleiche Kostenerstattung (§ 23 Absatz 1 SGB XI). Die Beträge je Pflegegrad sind dieselben.

Wer stellt den Pflegegrad bei privat Versicherten fest?

Die Begutachtung übernimmt Medicproof im Auftrag der privaten Versicherungsunternehmen. Die Maßstäbe für Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad sind dieselben wie in der sozialen Pflegeversicherung (§ 23 Absatz 6 Nummer 1 SGB XI).

Gilt der Entlastungsbetrag auch für privat Versicherte?

Ja. Der Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1 besteht unabhängig von der Versicherungsart. Die Erstattung erfolgt gegen Belege durch das private Versicherungsunternehmen und bei Beihilfeberechtigung anteilig durch die Beihilfefestsetzungsstelle (§ 45b Absatz 2 SGB XI). Stand: September 2026.

Kann die Versicherung kündigen, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt?

Nein. Rücktritts- und Kündigungsrechte der Versicherungsunternehmen sind ausgeschlossen, solange der Kontrahierungszwang besteht (§ 110 Absatz 4 SGB XI). Auch bereits pflegebedürftige Personen dürfen nicht abgelehnt werden.

Zahlt die Beihilfe die Pflege allein?

Nein, sie übernimmt nur ihren Bemessungssatz. Den übrigen Anteil trägt die anteilige beihilfekonforme Versicherung. Deshalb müssen Sie jede Leistung bei beiden Stellen einreichen.

Wenn die Betreuung zu Hause organisiert werden soll

Ob gesetzlich oder privat versichert: Irgendwann steht die Frage im Raum, wer die Stunden abdeckt, die Familie und Pflegedienst nicht schaffen. Wenn Sie überlegen, eine Betreuungskraft in den Haushalt Ihrer Eltern zu holen, können Sie über unseren Fragebogen kostenlose Vorschläge für eine passende Betreuungskraft erhalten. Sie schildern die Situation, wir suchen passende Kräfte heraus.