Pflegegrad 2 – Voraussetzungen, Leistungen und Beantragung (2025)
Einleitung
Pflegebedürftigkeit kann auch in einem frühen Stadium starken Einfluss auf das Leben haben – sowohl für Betroffene als auch Angehörige. Der Pflegegrad 2 ist häufig der erste Schritt zu Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Leistungen es gibt und wie man die Beantragung zielgerichtet angeht. Hauspflege 24 begleitet Sie dabei auf Wunsch durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur individuellen Betreuungslösung.
Was ist Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Einstufung erfolgt bei 27 bis unter 47,5 Punkten im Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Häufige Ursachen sind erste Formen von Demenz, chronische Krankheiten mit eingeschränkter Mobilität oder ausgeprägter Pflegebedarf bei alltäglichen Verrichtungen. Zuständig für die Begutachtung sind:
- der Medizinische Dienst bei gesetzlich Versicherten
- Medicproof bei privat Versicherten
Hauspflege 24 unterstützt Familien dabei, die Begutachtung optimal vorzubereiten, etwa durch ein Pflegetagebuch oder die Bereitstellung von Unterlagen.
Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Die Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Das NBA bewertet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltens- und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte.
Hauspflege 24 weist darauf hin, dass schon kleine Details bei der Bewertung entscheidend sein können. Deshalb empfiehlt es sich, eine vertraute Person und möglichst auch einen erfahrenen Berater beim Begutachtungstermin hinzuzuziehen.
Leistungen bei Pflegegrad 2 (Stand: 2025)
- Pflegegeld: 347 €/Monat – zur freien Verwendung, z. B. als Anerkennung für pflegende Angehörige.
- Pflegesachleistungen: 796 €/Monat für professionelle Pflege durch einen ambulanten Dienst.
- Entlastungsbetrag: 131 €/Monat – einheitlich für alle Pflegegrade.
- Tages- und Nachtpflege: 721 €/Monat.
- Verhinderungs- & Kurzzeitpflege (Jahresbudget): bis zu 3.539 €/Jahr (1.685 € Verhinderungspflege + 1.854 € Kurzzeitpflege).
- Vollstationäre Pflege: 805 €/Monat.
- Pflegehilfsmittel & Wohnraumanpassung: Verbrauchsmittel bis 42 €/Monat, Hausnotruf bis 25,50 €/Monat, digitale Pflegeanwendungen bis 53 €/Monat, Wohnumfeldverbesserung bis 4.180 € einmalig.
Hauspflege 24 hilft Familien bei der richtigen Kombination dieser Leistungen – so lassen sich finanzielle Entlastungen ausschöpfen und bestmögliche Betreuung organisieren.
Beantragung von Pflegegrad 2
Der Antrag erfolgt formlos bei der Pflegekasse (schriftlich, telefonisch oder online). Nach Eingang wird der MD oder Medicproof mit der Begutachtung beauftragt. Empfehlenswert zur Vorbereitung:
- Pflegetagebuch (mind. zwei Wochen dokumentieren)
- Medizinische Unterlagen (Ärztberichte, Medikationsplan)
- Begleitperson, z. B. Angehöriger zur Unterstützung beim Termin
Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Gegen eine Ablehnung ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats möglich. Hauspflege 24 bietet hier konkrete Hilfestellung, indem Unterlagen geprüft und Familien beim Widerspruch begleitet werden.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Angehörige, die mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden beruflich tätig sind, können Rentenpunkte erhalten. Außerdem gibt es:
- kostenlose Pflegekurse
- individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
- Nutzung des Entlastungsbetrags (131 €) für haushaltsnahe oder betreuende Leistungen.
Hauspflege 24 berät Angehörige, wie sie diese Leistungen bestmöglich einsetzen können und welche zusätzlichen regionalen Angebote zur Entlastung verfügbar sind.
Pflegegrad 2 und 24-Stunden-Betreuung
Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Pflegekraft bietet eine Alternative zur stationären Unterbringung. Hauspflege 24 vermittelt qualifizierte Betreuungskräfte, klärt Kostenstrukturen transparent und unterstützt bei der Kombination von Pflegegeld, Pflegesach- und Entlastungsleistungen. So bleibt die Betreuung im vertrauten Zuhause möglich – mit individueller Abstimmung auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person.
Häufige Fragen (FAQ)
- Rückwirkend ab Antragstellung? Ja, Leistungen gelten ab Antragsdatum.
- Begutachtungshäufigkeit? Regelmäßig alle zwei bis fünf Jahre oder bei deutlicher Veränderung des Gesundheitszustands.
- Widerspruch möglich? Innerhalb eines Monats nach Bescheid.
- Kann Hauspflege 24 unterstützen? Ja, von der Antragstellung über die Begutachtung bis hin zur Vermittlung einer 24-Stunden-Betreuung begleitet Hauspflege 24 zuverlässig.
Fazit
Pflegegrad 2 bietet eine solide Unterstützung bei erster Pflegebedürftigkeit – mit klar definierten Leistungen, die individuell kombiniert werden können. Eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung erhöht die Erfolgschancen. Hauspflege 24 ist dabei Ihr Ansprechpartner: Wir vermitteln qualifizierte Betreuungskräfte und beraten Familien, wie sie Leistungen optimal nutzen können, damit Pflegebedürftige möglichst lange im vertrauten Zuhause bleiben können.