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Pflegegrad 4: Voraussetzungen, Leistungen und Geld im Überblick

Zusammenfassung

  • Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit – meist mit Betreuungsbedarf rund um die Uhr.
  • Voraussetzung sind 70 bis unter 90 Punkte bei der Pflegebegutachtung nach dem NBA.
  • Monatliche Leistungen (Stand 2025/2026): 800 Euro Pflegegeld, bis zu 1.859 Euro Pflegesachleistungen, 131 Euro Entlastungsbetrag.
  • Die Leistungen lassen sich gezielt für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause einsetzen und mit steuerlicher Absetzbarkeit kombinieren.
  • Bei Verschlechterung ist eine Höherstufung möglich; gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch eingelegt werden.

Wird ein Angehöriger in Pflegegrad 4 eingestuft, bedeutet das: Der Alltag ist ohne umfassende Unterstützung kaum noch zu bewältigen. Gleichzeitig stehen Ihnen damit deutlich höhere Leistungen der Pflegeversicherung zu – Geld und Sachleistungen, die eine Betreuung zu Hause erst möglich machen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 4 gelten, welche Beträge Sie monatlich erhalten und wie sich diese Leistungen für eine 24-Stunden-Pflege zu Hause nutzen lassen.

Was bedeutet Pflegegrad 4?

Pflegegrad 4 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Betroffene sind in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen – beim Aufstehen, Waschen, Ankleiden, Essen und bei der Bewältigung des Tagesablaufs. Viele Menschen mit Pflegegrad 4 benötigen eine Betreuung rund um die Uhr.

Voraussetzungen: Wie wird Pflegegrad 4 festgestellt?

Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) im Rahmen einer Begutachtung nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Bewertet werden sechs Lebensbereiche – etwa Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltags. Aus den Ergebnissen wird eine Punktzahl gebildet.

Für Pflegegrad 4 sind 70 bis unter 90 Punkte erforderlich. Wie der Antrag abläuft und wie Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Welche Leistungen und Gelder stehen Ihnen zu?

Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie folgende monatliche Leistungen (Stand 2025/2026):

  • Pflegegeld: 800 Euro – bei Pflege durch Angehörige.
  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 Euro – für einen ambulanten Pflegedienst.
  • Vollstationäre Pflege: bis zu 1.775 Euro.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich – zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 Euro monatlich.

Hinzu kommen Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Eine Besonderheit: Wer Pflegegeld bezieht und parallel einen Pflegedienst nutzt, kann beide Leistungen anteilig kombinieren (sogenannte Kombinationsleistung).

Pflegegrad 4 und die 24-Stunden-Pflege zu Hause

Gerade bei Pflegegrad 4 ist eine 24-Stunden-Pflege durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft oft die passende Lösung: Sie verbindet ständige Anwesenheit mit dem Verbleib in der vertrauten Umgebung. Die Leistungen der Pflegeversicherung lassen sich dabei gezielt einsetzen – das Pflegegegeld fließt in die Betreuung, der Entlastungsbetrag deckt zusätzliche Angebote, und ein ambulanter Pflegedienst kann die medizinische Behandlungspflege übernehmen.

Wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen und welcher Eigenanteil realistisch bleibt, zeigen wir Ihnen bei den Kosten der 24-Stunden-Pflege. Einen Teil davon können Sie zudem von der Steuer absetzen.

Antrag, Höherstufung und Widerspruch

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, können Sie jederzeit einen Höherstufungsantrag stellen. Sind Sie mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden, haben Sie nach Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Führen Sie idealerweise ein Pflegetagebuch, um den tatsächlichen Hilfebedarf zu belegen.

Häufige Fragen

Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 4?

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 beträgt 800 Euro monatlich (Stand 2025/2026), wenn die Pflege durch Angehörige oder eine privat organisierte Betreuung sichergestellt wird.

Reicht Pflegegrad 4 für eine 24-Stunden-Pflege aus?

Die Leistungen decken die Kosten nicht vollständig, senken den Eigenanteil aber spürbar. In Kombination mit Pflegegeld, Entlastungsbetrag und steuerlicher Absetzbarkeit wird eine 24-Stunden-Betreuung für viele Familien finanzierbar.

Was ist der Unterschied zu Pflegegrad 3?

Pflegegrad 4 setzt einen höheren Hilfebedarf voraus (70 bis unter 90 Punkte statt 47,5 bis unter 70) und ist mit höheren Leistungen verbunden. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Pflegegrad 3.

Hinweis: Die genannten Beträge entsprechen dem Stand 2025/2026 und werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich ist immer der aktuelle Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Sie möchten für einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 eine Betreuung zu Hause organisieren? Wir finden kostenlos und unverbindlich die passende Pflegekraft – jetzt anfragen.