Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Erfahren Sie, was sie enthält, wie sie sich von der Vorsorgevollmacht unterscheidet und wie Sie sie erstellen.
Ohne Vorsorgevollmacht kann niemand – auch nicht der Ehepartner – über Pflege, Finanzen oder medizinische Behandlung entscheiden, wenn Sie selbst nicht mehr können. Erfahren Sie, was eine Vorsorgevollmacht ist, warum sie gerade im Pflegefall unverzichtbar ist und wie Sie in wenigen Schritten vorsorgen.