Ihre Mutter kommt kaum noch die Treppe hinunter, Ihr Vater hört selbst mit Hörgerät kaum noch etwas – und im Gespräch mit der Pflegeberatung fällt plötzlich das Wort Schwerbehindertenausweis. Viele Familien winken dann ab: Behinderung, das klingt nach jungen Menschen im Rollstuhl, nicht nach einer 84-jährigen Frau mit Arthrose und Herzschwäche. Tatsächlich ist der Ausweis für alte Menschen eines der am häufigsten übersehenen Papiere – er kostet nichts, bringt jedes Jahr Geld und ist vom Pflegegrad völlig unabhängig.
Was der Schwerbehindertenausweis ist – und was er mit dem Pflegegrad zu tun hat
Der Ausweis ist ein Nachweis, kein Antrag auf Geld. Er bescheinigt, dass bei einem Menschen ein bestimmter Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wurde, und er weist gegebenenfalls sogenannte Merkzeichen aus. Mit diesem Nachweis in der Hand können Ihre Eltern Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die ihnen sonst niemand von sich aus anbietet (§ 152 Absatz 5 SGB IX).
Wichtig für das Verständnis: Pflegegrad und Grad der Behinderung stehen in zwei verschiedenen Gesetzbüchern und werden von zwei verschiedenen Stellen geprüft. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach dem SGB XI fest, den Grad der Behinderung die Versorgungsverwaltung nach dem SGB IX. Ein Pflegegrad 3 führt nicht automatisch zu einem GdB von 50, und umgekehrt bekommt niemand mit Schwerbehindertenausweis deshalb Pflegegeld. Beide Anträge müssen Sie getrennt stellen – und beide lohnen sich. Wie der Weg zum Pflegegrad läuft, lesen Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Pflegegradantrag.
Ab welchem Grad der Behinderung gibt es den Ausweis?
Der Grad der Behinderung wird in Zehnerschritten festgestellt, und zwar erst ab einem GdB von 20 (§ 152 Absatz 1 SGB IX). Als schwerbehindert gilt ein Mensch ab einem GdB von 50 (§ 2 Absatz 2 SGB IX) – erst dann wird auch der eigentliche Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Bei einem GdB zwischen 20 und 40 erhalten Ihre Eltern nur einen Feststellungsbescheid, der für die Steuererklärung aber bereits ausreicht.
Ein verbreiteter Irrtum: Die Grade der einzelnen Erkrankungen werden nicht zusammengezählt. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB danach gebildet, wie sich die Einschränkungen in ihrer Gesamtheit und in ihrer wechselseitigen Beziehung auswirken (§ 152 Absatz 3 SGB IX). Aus 30 für die Hüfte und 30 für das Herz werden also nicht 60. Gerade im Alter kommt aber vieles zusammen – Gelenke, Herz, Augen, Ohren, Diabetes –, und in der Summe wird die Schwelle von 50 oft erreicht.
Die Merkzeichen: hier liegt das eigentliche Geld
Zusätzlich zum Zahlenwert prüft die Behörde, ob gesundheitliche Merkmale vorliegen, die für bestimmte Nachteilsausgleiche Voraussetzung sind (§ 152 Absatz 4 SGB IX). Diese Merkzeichen stehen als Buchstaben auf dem Ausweis. Für alte Menschen sind vor allem diese wichtig:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr: Wer infolge eingeschränkten Gehvermögens ortsübliche Wegstrecken nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren zurücklegen kann (§ 229 Absatz 1 SGB IX).
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung: bei erheblicher mobilitätsbezogener Teilhabebeeinträchtigung mit einem GdB von mindestens 80, wenn sich die Person außerhalb des Fahrzeugs dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung fortbewegen kann (§ 229 Absatz 3 SGB IX).
- B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf Hilfe angewiesen ist (§ 229 Absatz 2 SGB IX).
- H – hilflos: Das bedeutet, dass die Person für eine Reihe häufig und regelmäßig wiederkehrender Verrichtungen im Ablauf jedes Tages dauernd fremde Hilfe braucht; auch ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung oder Anleitung und Überwachung genügen (§ 33b Absatz 3 Sätze 4 und 5 EStG).
- Bl (blind), Gl (gehörlos) und RF – Letzteres für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.
Bitten Sie deshalb schon im Antrag ausdrücklich um die Prüfung der Merkzeichen und schildern Sie konkret, woran der Alltag scheitert: dass der Weg zum Briefkasten mit zwei Pausen erkauft wird, dass ohne Begleitung kein Bus mehr geht.
Was der Ausweis konkret bringt
Der Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung
Statt einzelne Aufwendungen nachzuweisen, kann ein Mensch mit festgestelltem GdB einen Pauschbetrag geltend machen (§ 33b Absatz 1 und 2 EStG). Er staffelt sich nach dem dauernden Grad der Behinderung: 384 Euro ab GdB 20, 1.140 Euro ab GdB 50, 1.780 Euro ab GdB 70, 2.120 Euro ab GdB 80 und 2.840 Euro bei GdB 100. Wer hilflos im oben genannten Sinne, blind oder taubblind ist, erhält 7.400 Euro – dann ist der gestaffelte Betrag allerdings nicht zusätzlich möglich (§ 33b Absatz 3 EStG). Der Pauschbetrag wird ohne einen einzigen Beleg gewährt; es reicht der Bescheid der Versorgungsverwaltung.
Für Sie als pflegendes Kind gibt es daneben den Pflege-Pauschbetrag: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 (§ 33b Absatz 6 EStG). Voraussetzung ist, dass Sie die Pflege persönlich in Ihrer Wohnung oder in der Wohnung Ihrer Eltern durchführen und dafür keine Einnahmen erhalten. Behalten Sie das weitergeleitete Pflegegeld Ihrer Eltern, gilt das als solche Einnahme und der Pauschbetrag entfällt; ausgenommen ist nur das Pflegegeld, das Eltern für ihr Kind mit Behinderung erhalten (§ 33b Absatz 6 Satz 2 EStG). Ist die gepflegte Person hilflos, gibt es die 1.800 Euro unabhängig vom Pflegegrad. Welche Kosten Sie darüber hinaus ansetzen können, steht im Artikel 24-Stunden-Pflege von der Steuer absetzen.
Kostenlos mit Bus und Bahn
Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden im Nahverkehr unentgeltlich befördert – mit Ausweis und gültiger Wertmarke (§ 228 Absatz 1 SGB IX). Die Wertmarke kostet seit dem 1. Januar 2025 104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr. Im Gesetz stehen 80 beziehungsweise 40 Euro (§ 228 Absatz 2 SGB IX); der Betrag wird zusammen mit der Ausgleichsabgabe fortgeschrieben, prüfen Sie den aktuellen Preis daher beim Versorgungsamt. Kostenlos ist die Wertmarke unter anderem für blinde und für hilflose Menschen sowie für Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 228 Absatz 4 SGB IX). Mit dem Merkzeichen B fährt zusätzlich die Begleitperson mit.
Ermäßigter Rundfunkbeitrag
Wer das Merkzeichen RF im Ausweis stehen hat, zahlt einen Drittelbeitrag von 6,12 Euro im Monat (Rundfunkbeitrag, Stand September 2026). Taubblinde Menschen und Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe werden ganz befreit. Beides passiert nicht automatisch – Sie müssen den Antrag mit einer Kopie des Ausweises stellen.
So stellen Sie den Antrag
Zuständig sind die Behörden, die das Soziale Entschädigungsrecht nach dem SGB XIV ausführen – je nach Bundesland heißen sie Versorgungsamt, Landesamt für Soziales oder Amt für Versorgung und Inklusion; die Länder dürfen die Zuständigkeit abweichend regeln (§ 152 Absatz 1 SGB IX). Den Antrag stellt die betroffene Person selbst oder eine bevollmächtigte Person für sie; in den meisten Ländern geht das inzwischen online.
- Listen Sie alle Erkrankungen auf, auch die vermeintlich kleinen: Schwerhörigkeit, Inkontinenz, Sehverlust, Depression, chronische Schmerzen.
- Nennen Sie zu jeder Erkrankung die behandelnden Ärztinnen und Ärzte mit Anschrift – die Behörde fordert die Befunde selbst an, das erspart Ihnen das Sammeln.
- Legen Sie vorhandene Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus und aktuelle Facharztbriefe bei.
- Kreuzen Sie die Merkzeichen an, die infrage kommen, und begründen Sie sie mit Alltagsbeispielen.
- Ist rückwirkend etwas wichtig, etwa für eine noch offene Steuererklärung, können Sie die Feststellung für einen früheren Zeitpunkt beantragen – dafür müssen Sie ein besonderes Interesse glaubhaft machen (§ 152 Absatz 1 Satz 2 SGB IX).
Wie lange das dauert, ist gesetzlich nicht allgemein geregelt: Die Fristen des § 14 SGB IX gelten nach § 152 Absatz 1 Satz 3 SGB IX nur, wenn eine erwerbstätige Person die Feststellung beantragt. Bei Rentnerinnen und Rentnern kann sich das Verfahren daher über Monate ziehen. Stellen Sie den Antrag also früh und nicht erst, wenn das Geld gebraucht wird.
Wenn der Bescheid zu niedrig ausfällt
Gegen den Bescheid können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 84 Absatz 1 SGG). Begründen Sie ihn nicht mit dem Gefühl, dass der Wert zu niedrig sei, sondern mit dem, was in den Befunden fehlt: nicht berücksichtigte Diagnosen, ein veralteter Arztbrief, eine Verschlechterung seit der Untersuchung. Kostenlose Unterstützung bekommen Sie bei den Sozialverbänden und bei den Beratungsstellen vor Ort. Die gleiche Logik gilt übrigens beim Pflegegrad – dazu haben wir den Widerspruch gegen den Pflegegrad ausführlich beschrieben.
Verschlechtert sich der Zustand später, stellen Sie einen Neufeststellungsantrag. Der Ausweis wird berichtigt, sobald die Neufeststellung unanfechtbar geworden ist (§ 152 Absatz 5 SGB IX). Achten Sie außerdem auf das Ablaufdatum: Die Gültigkeit des Ausweises soll befristet werden, eine Verlängerung müssen Sie rechtzeitig beantragen.
Was der Ausweis nicht leistet
Der Schwerbehindertenausweis ersetzt keine Pflegeleistung. Er bringt kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung, keinen Entlastungsbetrag und keine Hilfsmittel. Wenn Ihre Eltern zu Hause Unterstützung brauchen, führt der Weg über den Pflegegrad und über die Leistungen der Pflegekasse. Wo eine Rehabilitation die Pflegebedürftigkeit noch abwenden oder mindern kann, ist zuvor die geriatrische Reha das richtige Mittel. Und wenn Sie weit entfernt wohnen und die Versorgung aus der Ferne steuern, hilft der Artikel zur Pflege auf Distanz beim Sortieren.
Häufige Fragen
Bekommt man mit Pflegegrad automatisch einen Schwerbehindertenausweis?
Nein. Pflegegrad und Grad der Behinderung werden nach unterschiedlichen Gesetzen und von unterschiedlichen Stellen geprüft. Sie brauchen zwei getrennte Anträge.
Lohnt sich der Antrag noch mit 88 Jahren?
Ja. Der Behinderten-Pauschbetrag wirkt in jeder Steuererklärung, in der Einkünfte zu versteuern sind, und die Freifahrt im Nahverkehr sowie der ermäßigte Rundfunkbeitrag sind altersunabhängig. Ein Nachteil entsteht durch den Ausweis nicht.
Wer darf den Antrag stellen, wenn mein Vater dement ist?
Eine Person mit Vorsorgevollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuerin oder ein Betreuer kann den Antrag stellen. Ohne Vollmacht und ohne Betreuung dürfen auch nahe Angehörige das nicht – klären Sie die Vollmacht deshalb so früh wie möglich.
Was kostet der Schwerbehindertenausweis?
Das Feststellungsverfahren und der Ausweis selbst sind kostenfrei. Kosten entstehen nur für die Wertmarke, wenn die kostenlose Freifahrt genutzt werden soll und kein Befreiungsgrund nach § 228 Absatz 4 SGB IX vorliegt.
Muss der Ausweis bei jedem Arztbesuch vorgelegt werden?
Nein. Für Behandlung und Zuzahlungen spielt er keine Rolle – er ist ein Nachweis gegenüber Finanzamt, Verkehrsbetrieben, Behörden und Anbietern von Vergünstigungen.
Wenn sich beim Ordnen der Unterlagen herausstellt, dass Ihre Eltern zu Hause mehr als Besuche und Nachbarschaftshilfe brauchen, kann eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause die Lücke schließen. Eine Betreuungskraft lebt im Haushalt mit und arbeitet ca. 40 Stunden pro Woche; Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung übernimmt weiterhin ein Pflegedienst. Über unseren Fragebogen erhalten Sie kostenlose Vorschläge für eine passende Betreuungskraft.