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Pflegegrad beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung für Angehörige

Zusammenfassung

  • Ein Pflegegrad ist die Grundlage für alle Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland
  • Mit einem bewilligten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen:
  • Falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen
  • Wie lange dauert es, bis der Pflegegrad bewilligt wird?
  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Wenn ein Familienmitglied pflegebedürftig wird, stellt sich schnell die Frage: Wie beantrage ich einen Pflegegrad? Der Antrag auf einen Pflegegrad ist der erste wichtige Schritt, um finanzielle Unterstützung und Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Viele Angehörige fühlen sich von der Bürokratie überfordert – dabei ist der Prozess mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Unterlagen Sie benötigen und worauf Sie beim Gutachtertermin achten sollten. So sichern Sie Ihrem Angehörigen die bestmögliche Unterstützung und können die Pflege zu Hause optimal organisieren.

Was ist ein Pflegegrad und wer hat Anspruch?

Ein Pflegegrad ist die Grundlage für alle Leistungen der Pflegeversicherung in Deutschland. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den individuellen Unterstützungsbedarf einer Person bewerten. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen aus – von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zur Kostenübernahme für eine 24-Stunden-Betreuung.

Anspruch auf einen Pflegegrad haben alle Versicherten, die in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind. Das können körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen sein. Wichtig: Nicht die Diagnose zählt, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.

Die fünf Pflegegrade im Überblick:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

So beantragen Sie einen Pflegegrad – Schritt für Schritt

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist denkbar einfach: Stellen Sie einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Ein kurzer Anruf oder ein formloses Schreiben genügt:

Beispielformulierung:

„Hiermit beantrage ich, [Name des Versicherten], geboren am [Geburtsdatum], die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Einstufung in einen Pflegegrad.“

Sie können auch telefonisch einen Antrag stellen. Die Pflegekasse sendet Ihnen dann die offiziellen Antragsformulare zu. Wichtig: Notieren Sie sich das Datum der Antragstellung – ab diesem Zeitpunkt haben Sie rückwirkend Anspruch auf Leistungen, falls ein Pflegegrad bewilligt wird.

Schritt 2: Vorbereitung auf den Gutachtertermin

Nach der Antragstellung meldet sich der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten), um einen Begutachtungstermin zu vereinbaren. Diese Vorbereitung ist entscheidend:

Führen Sie ein Pflegetagebuch:

Dokumentieren Sie über 1-2 Wochen den tatsächlichen Pflegeaufwand. Notieren Sie genau:

  • Wie lange dauern Körperpflege, An- und Auskleiden?
  • Welche Hilfe wird beim Essen und Trinken benötigt?
  • Wie mobil ist die Person? Kann sie alleine aufstehen, gehen, Treppen steigen?
  • Gibt es kognitive Einschränkungen (Orientierung, Gedächtnis)?
  • Wie sieht es mit der Organisation des Alltags aus?

Sammeln Sie relevante Unterlagen:

  • Aktuelle ärztliche Berichte und Diagnosen
  • Medikamentenliste
  • Krankenhaus- oder Reha-Berichte
  • Hilfsmittelverordnungen (Rollator, Inkontinenzmaterial etc.)

Tipp: Lassen Sie sich beim Gutachtertermin nicht von einem „guten Tag“ täuschen. Viele pflegebedürftige Menschen geben sich beim Besuch des Gutachters besondere Mühe. Schildern Sie ehrlich den Alltag und die tatsächlichen Einschränkungen.

Schritt 3: Der Gutachtertermin

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes besucht Ihren Angehörigen zu Hause (oder im Pflegeheim). Die Begutachtung dauert in der Regel 30-60 Minuten. Der Gutachter prüft sechs verschiedene Lebensbereiche:

1. Mobilität

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

4. Selbstversorgung

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wichtige Tipps für den Termin:

  • Seien Sie als Angehöriger beim Termin dabei
  • Beschönigen Sie nichts – schildern Sie den echten Alltag
  • Erwähnen Sie auch psychische Belastungen (Vergesslichkeit, Ängste, Orientierungslosigkeit)
  • Zeigen Sie das Pflegetagebuch vor
  • Lassen Sie den Gutachter auch „schlechte Tage“ wissen

Schritt 4: Bescheid abwarten und prüfen

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen (bei Aufenthalt im Krankenhaus oder Hospiz innerhalb einer Woche) einen Bescheid erteilen. Prüfen Sie den Bescheid genau:

  • Wurde ein Pflegegrad bewilligt?
  • Entspricht der Pflegegrad dem tatsächlichen Hilfebedarf?
  • Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Falls der Bescheid nicht Ihren Erwartungen entspricht, haben Sie innerhalb von vier Wochen das Recht auf Widerspruch.

Welche Leistungen stehen Ihnen mit einem Pflegegrad zu?

Mit einem bewilligten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen:

Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige):

  • Pflegegrad 2: 354 €/Monat
  • Pflegegrad 3: 611 €/Monat
  • Pflegegrad 4: 815 €/Monat
  • Pflegegrad 5: 1.011 €/Monat

Pflegesachleistungen (bei Pflege durch ambulanten Dienst):

  • Pflegegrad 2: 812 €/Monat
  • Pflegegrad 3: 1.528 €/Monat
  • Pflegegrad 4: 1.899 €/Monat
  • Pflegegrad 5: 2.349 €/Monat

Zusätzlich stehen Ihnen weitere Leistungen zu:

  • Entlastungsbetrag: 125 €/Monat (alle Pflegegrade)
  • Verhinderungspflege: bis zu 1.774 €/Jahr
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 €/Jahr
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 €/Monat
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 € einmalig

Diese Leistungen können Sie nutzen, um eine professionelle 24-Stunden-Betreuung zu Hause zu finanzieren und so den Umzug ins Pflegeheim zu vermeiden.

Häufige Fehler beim Antrag vermeiden

Fehler 1: Zu spät beantragen

Viele warten zu lange mit dem Antrag. Dabei gilt: Leistungen gibt es erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend davor.

Fehler 2: Situation beschönigen

Aus Scham oder Höflichkeit werden Einschränkungen heruntergespielt. Seien Sie ehrlich – nur so bekommen Sie die Unterstützung, die Sie brauchen.

Fehler 3: Keine Vorbereitung auf den Gutachtertermin

Ohne Pflegetagebuch und Dokumentation wird der tatsächliche Aufwand oft unterschätzt.

Fehler 4: Bescheid nicht prüfen

Viele akzeptieren den ersten Bescheid, auch wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt. Ein Widerspruch ist Ihr gutes Recht!

Fehler 5: Höherstufung vergessen

Wenn sich der Zustand verschlechtert, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Warten Sie nicht auf den nächsten regulären Begutachtungstermin.

Widerspruch einlegen – So geht’s

Falls Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie ausführlich, warum Sie die Einstufung für nicht angemessen halten:

Musterformulierung:

„Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Die Einstufung in Pflegegrad [X] entspricht nicht dem tatsächlichen Hilfebedarf. Insbesondere wurden folgende Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt: [konkrete Beispiele].“

Fügen Sie neue ärztliche Berichte oder detaillierte Schilderungen bei. In vielen Fällen führt der Widerspruch zu einer erneuten Begutachtung und höheren Einstufung.